Das Sicherheitsniveau von Aufzügen hat sich in den vergangenen Jahren tendenziell verbessert. Im Jahr 2023 sind 10,3 Prozent der 667.080 unabhängig geprüften Aufzugsanlagen in Deutschland mit „erheblichen Mängeln“ beanstandet worden. Erhebliche Mängel müssen von den Betreibern innerhalb einer festgelegten Frist behoben werden. Bei weiteren rund 4000 Anlagen (0,6 Prozent) haben die Sachverständigen „gefährliche Mängel“ festgestellt. Davon mussten rund 2000 Aufzüge stillgelegt werden, da die Mängel nicht vor Ort beseitigt werden konnten und somit Gefahr für Leib und Leben bestand. Weitere 43,1 Prozent der Aufzüge wiesen „geringfügige Mängel“ auf und nur 46 Prozent blieben mängelfrei.
Das hat der aktuelle Anlagensicherheitsreport ergeben, in den die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) einfließen. „Bei Unfällen mit Aufzügen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, bei denen Menschen verletzt oder sogar getötet werden“, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, bei Vorstellung des Reports. „Um ein hohes Sicherheitsniveau zu erreichen, müssen die Betreiber ihre Aufzugsanlagen regelmäßig warten lassen und die Prüfungstermine einhalten.“ Erfreulich sei, dass der Anteil der Aufzüge mit schweren Mängeln zuletzt rückläufig war. Dennoch bleiben bei den unabhängigen Prüfungen der ZÜSSachverständigen weiterhin weniger als die Hälfte der Anlagen mängelfrei.
Typische Mängel sind fehlerhafte Aufzugssteuerungen, defekte Türverriegelungen, Abnutzung wie Verschleiß an Tragseilen oder ausgefallene Notrufsysteme. Neben den regelmäßigen Kontrollen im laufenden Betrieb finden auch Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme statt. Häufige Mängel vor Inbetriebnahme sind Montagefehler oder nicht funktionierende Notrufsysteme. Zudem müssen Mindestangaben für externe Sicherheitseinrichtungen wie Notstromversorgung, Schnittstellen zur Brandfallsteuerung oder den Lüftungsanlagen vorliegen.
In vielen Fällen fehlen die entsprechenden Unterlagen oder auch das Errichterprotokoll für elektrische Installationen, was als Mangel beanstandet wird. Cybersecurity wird bei Aufzugsanlagen Pflicht Im Zuge der Digitalisierung und Vernetzung von Aufzugsanlagen wird die digitale Sicherheit immer wichtiger. „Digitale Steuerungen und die vernetzten Systeme moderner Gebäudetechnik sind ein potenzielles Einfallstor für Cyberangriffe“, sagte Bühler. Daher müssten die Betreiber der Anlagen schon aus eigenem Interesse entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen.
Bereits seit dem vergangenen Jahr sind die Betreiber verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen für den Schutz vor Cyberangriffen der sicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen umzusetzen und diese in einer Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. „Die Sachverständigen erweitern schrittweise die Tiefe ihrer Cybersecurity-Prüfungen“, sagte Bühler. Die Betreiber der Anlagen können sich bei der Umsetzung der Maßnahmen an den „Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)“ orientieren.
Nach Angaben der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind im Jahr 2022 bei Unfällen mit Aufzügen 679 Personen verletzt worden, eine Person verunglückte tödlich. Die DGUV erfasst allerdings nur meldepflichtige Arbeitsunfälle. Der TÜV-Verband geht daher von einer hohen Dunkelziffer aus, da Unfälle mit Aufzügen in keiner anderen offiziellen Statistik erfasst werden müssen.
Quelle: TÜV Rheinland