Rauchwarnmelder, die zusätzlich zur Rauchdetektion auch die Luftfeuchtigkeit und Temperatur überwachen sowie Kohlenmonoxid (CO) detektieren, bieten in der Praxis der Wohnungswirtschaft selten einen echten Mehrwert. Zu diesem Schluss kommt Thomas Stumpf, Vertriebsleiter der Objektus GmbH, der in der aktuellen Diskussion um Multifunktionsgeräte eine kritische Perspektive einnimmt.
„Die Kombination verschiedener Sensoren in einem Gerät vermittelt den Eindruck von zusätzlicher Sicherheit, die jedoch häufig nicht gegeben ist“, betont Stumpf. Grund dafür sind die unterschiedlichen Anforderungen an die Platzierung der Sensoren, die durch Normen wie DIN 14676-1 und DIN EN 50291 vorgegeben werden. „Rauchwarnmelder gehören grundsätzlich an die Decke, während CO-Detektoren idealerweise in Atemhöhe an der Wand montiert werden sollten“, erklärt Stumpf. Ein CO-Sensor an der Decke wäre lediglich bei der Verbrennung von Holz, Gas oder Öl im Wohnraum sinnvoll – ein Szenario, das in der Wohnungswirtschaft heutzutage selten vorkommt.
Konfliktpotenzial durch Multisensoren
Multifunktionsgeräte können laut Stumpf im Ernstfall sogar kontraproduktiv wirken: Bei einem CO-Alarm ist das Öffnen der Fenster essenziell, während dies bei Rauchalarm gefährlich sein kann. „Ein Multisensor kann diese Informationen jedoch nicht klar voneinander trennen, was im Notfall zu falschem Verhalten führen kann“, warnt Stumpf.
Auch die Integration von Schimmelsensoren wirft Fragen auf. Obwohl sie grundsätzlich hilfreich sein können, um Feuchtigkeitsschäden zu verhindern, ist ihre Platzierung am gleichen Ort wie Rauchwarnmelder problematisch. „Die Luftfeuchtigkeit ist unter der Decke in der Regel höher als im restlichen Raum, was die Wahrscheinlichkeit für Fehlalarme erheblich erhöht“, erklärt Stumpf.
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Neben den technischen und praktischen Herausforderungen sieht Stumpf auch datenschutzrechtliche Bedenken. Die Erfassung und Speicherung von Raumklimadaten könnte einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Bewohner darstellen. „Eine solche Datenerhebung erfordert zwingend die ausdrückliche Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer, und ob diese am Ende wirklich einen Nutzen bringt, bleibt fraglich“, so Stumpf.