Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben sich Mitte Dezember mit dem Rat der Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten auf Pläne zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor geeinigt. Demnach sollen neue Gebäude ab 2030 emissionsfrei sein.
Die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch im Gebäudesektor der EU bis zum Jahr 2030 erheblich zu vermindern und ihn bis 2050 klimaneutral zu machen. Dazu sollen Gebäude mit den schlechtesten Energiewerten verstärkt renoviert und modernisiert werden.
Ziele zur Verringerung von Emissionen
Alle Neubauten sollen 2030 emissionsfrei sein, Neubauten im Besitz von Bund, Land oder Kommunen schon 2028. Die Mitgliedstaaten werden die Möglichkeit haben, das Treibhauspotenzial eines Gebäudes während seines Lebenszyklusses zu berücksichtigen. Das schließt die Herstellung und Entsorgung der Bauprodukte ein.
Bei Wohngebäuden müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 20 Prozent zu senken. Vorgaben, wie sie das erreichen können, wurden hingegen aus dem Richtlinienentwurf gestrichen. Das betrifft vor allem die Mindestenergiestandards (MEP) für diese Gebäude.
Konsequenter ist die EU bei den Vorgaben für Nichtwohngebäude. Hier ist sie bei den geplanten MEP geblieben. Außerdem müssen bis 2030 die 16 Prozent der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz und bis 2033 die schlechtesten 26 Prozent saniert werden. Wenn es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 schrittweise Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden, je nach deren Größe, und in allen neuen Wohngebäuden installieren.
Ausstieg aus fossil betriebenen Heizkesseln
Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen zur Defossilisierung von Heizungssystemen und zum schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung fossiler Brennstoffe beim Heizen und Kühlen ergreifen, um Heizkessel mit fossilen Brennstoffen bis 2045 vollständig abzuschaffen. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten ab 2025 die Subventionierung von Heizkesseln für ausschließlich fossile Brennstoffe einstellen. Finanzielle Anreize für hybride Heizsysteme werden weiterhin möglich sein.
Ausnahmen
Landwirtschaftliche und denkmal- geschützte Gebäude sowie temporär genutzte Gebäude, Kirchen und Gotteshäuser können von den neuen Vorschriften ausgenommen werden.