Holz- und Pelletheizungen erfüllen die CO2-Anforderung aus dem neuen Heizungsgesetz (GEG) mit Bravour. Das honoriert die Bundesregierung ab 2024 beim Heizungstausch mit einem Förderzuschuss von bis zu 70 Prozent. Wie auch der Zusatzbonus in Höhe von 2500 Euro für besonders staubarme Holz- und Pelletheizungen erfolgt die Auszahlung über die staatliche KfW-Bank.
Weil Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft CO2-neutral verbrennt, unterliegen Holz und Pellets nicht der aktuell wieder erhöhten CO2-Abgabe für Brennstoffe wie Heizöl und Gas. Deswegen erfüllen Holz- und Pelletheizungen die Anforderungen an erneuerbare Wärme nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Seit dem 1.1.2024 dürfen in Neu- und Bestandsbauten stufenweise nur noch Heizungen neu installiert werden, die zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren betrieben werden.
Der Staat belohnt die Installation von Holz- und Pelletanlagen seit diesem Jahr über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit besonders attraktiven Fördersätzen. Bis zu 70 Prozent Zuschuss für Investitionskosten bis 30.000 Euro sind beim Heizungstausch möglich. Zusätzlich zu dieser Förderung werden besonders emissionsarme Holzheizungen oder wasserführende Pelletkaminöfen mit einem 2500 Euro hohen Bonus belohnt.
Auch wenn erst Ende Februar 2024 Förderanträge bei der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden können, kann mit dem Einbau der neuen förderfähigen Pelletheizung sofort begonnen werden. Der Zeitpunkt hierfür ist perfekt: Mit dem Förderantrag kann man sich bei einer Auftragserteilung bis Ende August ausnahmsweise bis November 2024 Zeit lassen, das Handwerk hat freie Kapazitäten, alle Pelletkessel-Typen sind direkt lieferbar und Fördermittel ausreichend vorhanden. Vorausschauende Verbraucher nutzen die Gelegenheit jetzt zum Heizungstausch hin zu Pellets.
Detaillierte Informationen zum Heizungstausch und der BEG-Förderung finden Sie unter: www.depi.de/foerderprogramme
Bild: © Deutsches Pelletinstitut