Die europäische Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG sowie die deutsche Trinkwasserverordnung schreiben den besonderen Schutz des Trinkwassers gesetzlich vor. Das bedeutet: Die Planung, der Bau und der Betrieb von Trinkwasserinstallationen haben so zu erfolgen, dass Gefährdungen und Krankheiten durch die Installation nicht verursacht werden. Aktuelle Vorgaben und Richtlinien des Umweltbundesamts (UBA, Sitz in Dessau) und des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs (DVGW, Bonn) fließen ebenfalls in diese Thematik mit ein. Hier den Überblick nicht zu verlieren stellt oftmals eine Herausforderung dar.
Neueste Erkenntnisse zeigen, dass es in Trinkwasserinstallationssystemen von Gebäuden trotz einer guten Wasseraufbereitung zu einem Wiederaufkeimen von Mikroorganismen kommen kann, wenn geeignete Vermehrungsbedingungen durch Betrieb oder Planung der Anlage zustande kommen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, sich mit den Themen Trinkwasserhygiene und Probenahme intensiv zu befassen. Die meisten Vorkommnisse, die zu einer Verunreinigung des Trinkwassers oder der Kontamination mit Krankheitserregern führt, resultieren aus dem Nichteinhalten der technischen Regeln sowie unzureichender Kontrolle und Maßnahmen zur Hygieneerhaltung.
Legionellen
Vor allem Legionellen bergen eine große Gefahr für die menschliche Gesundheit. Nach Schätzungen des UBA erkranken jedes Jahr allein in Deutschland 30.000 Menschen an einer Lungenentzündung, die durch Legionellen hervorgerufen wird. Die Sterberate von Legionellose in Deutschland liegt derzeit bei 7 Prozent. Bakterien vermehren sich in der Trinkwasserinstallation dort, wo Wasser stagniert und kein Wasseraustausch stattfindet. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn selten oder gar nicht genutzte Leitungen noch am Versorgungsnetz hängen oder andere technische Mängel vorliegen. So können Mietwohnungen, die über einen längeren Zeitraum nicht genutzt worden sind, zu einem Risikofaktor werden, denn im schlimmsten Fall kann das Trinkwassersystem des ganzen Hauses kontaminiert werden.
Legionellen können sich aber auch durch Bildung von Biofilmen lange Zeit an Oberflächen halten, wenn hierfür günstige Bedingungen vorhanden sind. Legionellen vermehren sich maßgeblich dann, wenn die Temperaturen im Warmwassersystem zwischen 25 und 50 Grad Celsius liegen. Pseudomonas hingegen können sich auch unter Kaltwassertemperaturen in der Trinkwasserinstallation vermehren. Eine Übertragung ist im Prinzip durch Kontakt mit Leitungswasser möglich, wenn die Legionellen in tiefere Lungenabschnitte gelangen. Vor allem Duschen, Systeme wie Klimaanlagen, Luftbefeuchter, Whirlpools, Nebelerzeuger oder Brunnen bergen die Gefahr einer Infektion.
Aufgrund des hohen Gesundheitsrisikos enthält die geänderte Trinkwasserverordnung einen technischen Maßnahmenwert von 100 KBE/100 Milliliter (Kolonienbildende Einheiten pro Milliliter). Bei Überschreitung dieses Werts müssen Maßnahmen zur hygienisch-technischen Überprüfung der Trinkwasserinstallation im Sinne einer Gefährdungsanalyse durch den Betreiber eingeleitet werden. Für die regelmäßige Überprüfung dieses Werts schreibt die Trinkwasserverordnung systemische Untersuchungen für bestimmte Installationen vor.
Welche Trinkwassersysteme müssen beprobt werden?
Die Trinkwasserverordnung schreibt regelmäßige systemische Untersuchungen auf Legionellen für alle öffentlichen oder gewerblich genutzten Großanlagen im Sinne des DVGW-Arbeitsblatts W 551 vor. Der Begriff „systemisch“ verdeutlicht, dass es nicht um die Feststellung der Legionellenfreiheit an allen einzelnen Entnahmestellen geht, sondern um eine Stichprobe zur Feststellung einer möglichen Kontamination mit Legionellen in Teilen der Trinkwasserinstallation, die einen Einfluss auf eine größere Anzahl an Entnahmestellen haben kann – insbesondere in den zentralen Teilen der Installation wie Verteiler, Trinkwassererwärmungsanlage oder Zirkulationsleitungen. Auch an dieser Stelle spricht die geänderte Trinkwasserverordnung eine deutliche Sprache. So gilt es für Betreiber und Inhaber von Wasserversorgungsanlagen im Sinne von Paragraf 3 der Trinkwasserverordnung (also nahezu alle öffentlichen oder gewerblich genutzten Trinkwasserinstallationen) wichtige Neuerungen zu beachten.
Die Paragrafen 5 und 6 der Trinkwasserverordnung legen mit den mikrobiologischen und chemischen Anforderungen an das Trinkwasser die einzuhaltenden Grenzwerte und Parameter fest. Aber nicht nur die Grenzwerte sind neu festgelegt worden, sondern auch die Zeiträume und Stellen für deren Untersuchung. Es müssen regelmäßig Wasserproben entnommen und zur Untersuchung eingereicht werden. Davon betroffen sind Mehrfamilienhäuser, Schulen, Hotels, Wohnungsbaugesellschaften, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten und Sportzentren. Im Sinne des Arbeitsblatts W551 ist eine Großanlage eine Anlage mit einem Warmwasserspeicher größer als 400 Liter oder einem Leitungsvolumen größer als 3 Liter. Die Untersuchungsintervalle für öffentliche Anlagen sind jährlich, für gewerblich genutzte Anlagen dreijährlich.
In Deutschland wird das Trinkwasser durch unterschiedliche Sicherungssysteme auf dem Weg vom Wasserwerk bis hin zur Übergabe in die Hausinstallation geschützt. Für die Qualität des Trinkwassers ab der kommunalen Übergabestelle (Wasserzähler) bis zur tatsächlichen Entnahmevorrichtung (Zapfhahn) ist der Betreiber der Anlage verantwortlich. Er kann bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben strafrechtlich belangt werden.
Probenahmestellen und geschultes Personal
Die Auswahl der repräsentativen Probenahmestellen erfolgt durch eine Ortsbegehung oder aufgrund der vorhandenen Dokumentation der Trinkwasserinstallation in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Dabei müssen die Vorgaben des DVGW-Arbeitsblatts W 551 und des UBA beachtet werden. Laut Empfehlung des UBA ist die „Festlegung der Probenahmestellen durch hygienisch-kompetentes Personal (wie technische Inspektionsstellen, Fachplaner oder Installateurbetriebe) mit nachgewiesener Qualifikation zu treffen. Qualifikationsnachweise sind insbesondere Bescheinigung oder Zertifikat einer Schulung wie nach VDI 6023 oder Nachweis einer DVGW-Schulung speziell zu Probenahmen zur systemischen Untersuchung auf Legionellen in Trinkwasserinstallationen.“
Die Trinkwasserverordnung unterscheidet hinsichtlich des Untersuchungsumfangs eine orientierende und eine weitergehende Untersuchung. Eine orientierende Untersuchung ist für eine erste Beurteilung des mikrobiologischen Zustands des Trinkwassers ausreichend. Hier sind an mindestens drei Stellen Proben zu entnehmen: am Abgang der Leitung für Trinkwasser (warm) vom Trinkwassererwärmer sowie am Wiedereintritt in den Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung) und an der entferntesten Entnahmestelle pro Steigstrang (Waschbecken). Es müssen nicht an jedem Steigstrang Proben genommen werden. Es ist ausreichend, wenn die beprobten Steigstränge Aussagen über nicht beprobte Steigstränge zulassen – weil diese ähnlich gebaut sind oder gleich genutzt werden. Die Probe ist nach DIN EN ISO 19458 durchzuführen. Bei einer weitergehenden Untersuchung müssen zusätzlich Proben an jeder Zirkulationssammelleitung, an einzelnen Stockwerksleitungen und an Leitungsabschnitten mit Stagnation (Entleerungsleitungen oder selten benutzte Entnahmestellen) genommen werden.
Die Trinkwasserinstallation für Trinkwasser warm und, falls erforderlich, die Installation für kaltes Trinkwasser sind getrennt voneinander zu beproben. Die Beprobung von Mischwasser ist zu vermeiden, weil hier die Probe verfälscht werden kann – da Legionellen nur in Warmwasser auftreten und das Kaltwasser die Bakterienkonzentration verdünnen würde. Die Probenahme muss im normalen Betriebszustand an allen geforderten Probenahmestellen am gleichen Kalendertag erfolgen.
Für Beulco als Spezialisten im Bereich der Beprobungsvorrichtungen ist es wichtig, alle notwendigen Produkte aus einer Hand anzubieten. Mit nur einem System können Bedienfehler reduziert und die Anschaffung von unnötigen Zusatzausrüstungen vermieden werden.
Ganz neu im Programm ist der Probenahmeadapter für Eckventile. Dieser ermöglicht die einfache Probeentnahme an der tatsächlichen Entnahmestelle des Verbrauchers (wie am Waschbecken). Der Adapter ist sehr einfach mit wenigen Handgriffen zwischen das vorhandene Eckventil und den Warmwasserzulauf (Flexschlauch oder Rohr) der Armatur eingesetzt. Alle trinkwasserberührenden Werkstoffe sind 100 Prozent bleifrei und beeinträchtigen somit nicht die Probe. Durch die optisch ansprechende Verchromung kann der Adapter nach der Probenahme einfach in der Anlage verbleiben – hier fällt die Installation nur einmalig an.
Laut Vorgaben sind nur Kräfte von maximal 6 Newtonmetern beim Auf- und Zudrehen erlaubt, um Schäden zu vermeiden sowie Funktion und Dichtung nicht zu gefährden. Der mitgelieferte individuelle Betätigungsschlüssel garantiert, dass eine maximale Kraftübertragung von mehr als 4 Newtonmetern nicht überschritten wird – das Ventil dichtet bereits bei 2 Newtonmetern zuverlässig ab.
Ina Scheppe
Bachelor of Communication
BEULCO GmbH & Co. KG