Exzessiver Lärmschutz kann zu einer echten Hürde für den Wohnungsbau werden. Deshalb unterstützt die Immobilienwirtschaft den Bundesrats-Vorstoß des Landes Baden-Württemberg zur Reform des Bauplanungs- und des Immissionsschutzrechts. „Unflexible Vorgaben beim Lärm- und Geruchsschutz erweisen sich in der Praxis als wahre Wohnungs-Verhinderungs-Regeln“, sagt ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan. „Der Vorschlag, Freiräume für passgenaue Lösungen zu schaffen und von starren Vorgaben abzuweichen, zielt genau auf den richtigen Punkt.“ Gerade in Innenstädten, wo in Gewerbe- oder Industriegebieten über die TA Lärm („Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“) starre Regeln greifen, sei es wichtig, mit individuellen Lösungen von immissionsrechtlichen Standards abweichen zu können. „Es geht darum, weiter gesunde Lebensverhältnisse sicherzustellen und zugleich bei den Vorgaben maßvolle individuelle Spielräume zu ermöglichen“, so Özkan. „Den Ernst der Lage auf dem Wohnungsmarkt können wir nicht nur beklagen, sondern wir müssen darauf auch konkrete Antworten finden.“
Zudem kann durch flexible Planung Lärmschutz auch überarchitektonischer Maßnahmen wie die Anordnung von Gebäuden oder technische Maßnahmen – etwa über die Fensterkonstruktionen – erreicht werden. Das sei zum Beispiel beim „Hamburger Fenster“ gelungen, so Özkan.
Die ZIA-Hauptgeschäftsführerin verweist dabei auch auf die heutigen Zahlen des Statistischen Bundesamts zu den Genehmigungen beim Wohnungsbau in diesem März. „Wenn sich seit März 2022 die Zahl der genehmigten Wohnungen halbiert hat, dann spricht das Bände.“ Im März wurde in Deutschland der Bau von 18.500 Wohnungen genehmigt.