Die Immobilienwirtschaft will ihren Beitrag leisten, damit die Ladeinfrastruktur in Deutschland zügig ausgebaut wird. „Jetzt geht es darum, die Akzeptanz von E-Mobilität durch eine praxistaugliche Ladeinfrastruktur bei Wohnhäusern und Wirtschaftsimmobilien zu steigern“, sagt ZIA-Präsidentin Iris Schöberl. „Wir brauchen dazu einen nüchternen Blick auf Kosten und Nutzen.“ Der Mehrwert der Ladeinfrastruktur müsse sowohl zum Aufwand bei Immobilieneigentümern als auch zum erwarteten Nutzen für Autofahrer in einem angemessenen Verhältnis stehen. „Wenn flächendeckend bestehende Wirtschaftsimmobilien nachgerüstet werden müssen, bedeutet das einen riesigen Aufwand an Baumaßnahmen, ohne dass klar ist, ob die Nutzer genau diese Ladeinfrastruktur überhaupt brauchen“, sagt die ZIA-Präsidentin. „Wirtschaftsimmobilien aber sind so unterschiedlich wie ihre Nutzung, und das muss sich auch bei den Anforderungen an die Ladeinfrastruktur wiederfinden.“
Die Bundesregierung müsse diesen Punkt bei der Einarbeitung der europäischen EPBD-Ladeinfrastruktur-Vorgaben ins Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) beachten. „Deutschland sollte seinen Spielraum nutzen – nur bitte nicht fürs Draufsatteln, sondern für einen bedarfsgerechten Ausbau“, sagt Schöberl.
Die Pläne für Wohngebäude:
- Für neue Wohngebäude mit mehr als drei Stellplätzen sowie für Bestandsgebäude mit mehr als drei Stellplätzen, bei denen größere Renovierungen anstehen, soll laut EPBD für mindestens 50 Prozent der Auto-Stellplätze Vorverkabelung installiert und für die übrigen Stellplätze Schutzrohre für Elektrokabel vorgesehen werden.
Die Pläne für Wirtschaftsimmobilien:
- Die EPBD rückt die reine Errichtung einer Zahl von Ladepunkten in den Blick – unabhängig von deren Ladeleistung. Für neue Nichtwohngebäude oder bestehende Wirtschaftsimmobilien, die grundlegend renoviert werden, braucht es zum Beispiel einen Ladepunkt für jeweils fünf Stellplätze. Als Sonderfall werden Bürogebäude gesehen, bei denen mindestens ein Ladepunkt für zwei Stellplätze gefordert wird.
Wegen der unterschiedlichen Nutzung der Wirtschaftsgebäude sind jedoch die Standzeiten der Fahrzeuge völlig unterschiedlich. Beispiel: Während an Büroimmobilien oft bis zu acht Stunden geparkt wird, geht es bei Handelsimmobilien meist nur um 30 bis 120 Minuten. Bei stark wechselndem Publikumsverkehr wie im Lebensmittel-Einzelhandel bringen einige Schnellladepunkte wesentlich mehr als die flächendeckende Ausstattung mit langsamen Säulen.
Der ZIA hat dazu ein Positionspapier entwickelt: ZIA-Positionspapier-GEIG-2024
Hintergrundinfo: Aktuell beziffert die Bundesnetzagentur die Ladeinfrastruktur in Deutschland auf rund 103.000 Normal- und 25.000 Schnellladepunkte. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur geht für 2030 von einem Bedarf zwischen 380.000 und 680.000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten aus, 86.000 allein auf Kundenparkplätzen.