Um den Glasfaserausbau voranzutreiben, müssen Genehmigungsverfahren vereinfacht, Prozesse entbürokratisiert, alternative Verlegemöglichkeiten gestärkt und ineffiziente Doppelverlegungen vermieden werden.
Flächendeckende, bedarfsgerechte und leistungsfähige Telekommunikations- und Breitbandinfrastrukturen bilden das Fundament einer digitalen Energie- und Wasserwelt. Aus diesem Grund sind auch zahlreiche Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft in diesem Feld aktiv und treiben insbesondere den Ausbau der Glasfasernetze in Deutschland aktiv voran.
Um den Glasfaserausbau weiter zu forcieren, braucht es allerdings die richtigen politischen Rahmenbedingungen. Der BDEW hat mit Blick auf die nächste Legislaturperiode deshalb sechs Kernforderungen für einen nachhaltigen Breitbandausbau veröffentlicht.
„Unternehmen der Energiewirtschaft schultern bereits einen Großteil des Glasfaserausbaus und nutzen Synergiepotenziale bei der Weiterentwicklung energiewirtschaftlicher Infrastrukturen“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Aber sie können und möchten einen noch größeren Beitrag leisten. Dafür muss die Politik die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Unter anderem müssen Genehmigungsverfahren einfacher und digitaler, Prozesse entbürokratisiert, alternative Verlegemöglichkeiten gestärkt und ineffiziente Doppelverlegungen durch unterschiedliche Unternehmen vermieden werden.“
Die Kernforderungen im Einzelnen:
- Glasfaserausbau für die Digitalisierung der Energie- und Wasserwirtschaft vorantreiben
Um den Ausbau von hochleistungsfähigen Glasfasernetzen entschlossen in der Fläche voranzutreiben, müssen Genehmigungsverfahren vereinfacht und digitalisiert werden. Auch alternative Verlegemöglichkeiten können einen Beitrag zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus leisten, sofern sie den etablierten Standards hinsichtlich der Arbeitssicherheit einerseits und der Durchführung andererseits gerecht werden.
- Wettbewerbsvielfalt sicherstellen und Investitionen kommunaler und regionaler Unternehmen schützen
Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft haben den Glasfaserausbau seit Jahren dort vorangetrieben, wo es für die großen Telekommunikationsunternehmen lange Zeit nicht ausreichend wirtschaftlich war. Die Investitionen der kommunalen und regionalen Unternehmen gilt es auch in Zukunft zu unterstützen und zu schützen, um eine echte Akteurs- und somit auch Angebotsvielfalt auf dem Markt auch für Verbraucherinnen und Verbraucher zu bewahren. Sie sollten entsprechend auch im Zuge von aktuellen und künftigen Marktuntersuchungen nicht durch unnötige Regulierungsanforderungen bestraft werden. Stattdessen sollten bereits bestehende Open-Access-Angebote sowohl stärker genutzt als auch entsprechend bei den regulatorischen Auflagen berücksichtigt werden.
- Kooperationen auf Augenhöhe stärken und ineffiziente Doppelbauten vermeiden
Das Telekommunikationsrecht schreibt Mitnutzungsansprüche sowie Koordinierungen von Bauarbeiten zwischen Energieversorgern und Abwasserentsorgern und Telekommunikationsunternehmen vor. In der Praxis hat sich eine gesetzlich erzwungene Mitnutzung und Mitverlegung allerdings als ineffizient erwiesen. Der BDEW fordert deshalb eine Beibehaltung der Ausnahme der kritischen Infrastrukturen für Trinkwasser von Mitverlegungsansprüchen. Zahlreiche Unternehmen bieten ihre Telekommunikationsinfrastrukturen bereits über Open-Access-Regelungen zu fairen Konditionen für die Mitnutzung an. Dennoch kommt es in der Praxis zu ineffizienten Doppelverlegungen von Breitbandinfrastruktur. Um Kooperationen zu fördern und ineffiziente Doppelverlegungen zu vermeiden, gilt es neben dem Beibehalten einer Akteursvielfalt im Markt verstärkt auf bestehende Open-Access-Angebote hinzuweisen.
- Administrativen Mehraufwand ohne klaren Mehrwert insbesondere für KMU vermeiden
Die gesetzlichen Anforderungen an die transparente Offenlegung von Informationen und Daten beim Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur nehmen stetig zu. Aufgrund des hohen bereits von Unternehmen und Kommunen gelieferten Informationsgehalts sollte von einer Verschärfung der Informationspflichten ohne ersichtlichen Mehrwert unbedingt abgesehen werden. Eine Verschärfung der Pflichten würde insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zu einem erheblichen, nicht tragbaren Mehraufwand führen.
- Transparenzanforderungen nicht zu Lasten des Schutzes kritischer Infrastrukturen erhöhen
Telekommunikationsinfrastrukturen sind ebenso wie Energie- und Wasserversorgungsinfrastrukturen als kritische Infrastrukturen zu begreifen, da über diese oftmals die Steuerung von Energie- und Wasserversorgungsanlagen und -netzen vollzogen wird. Eine Gefährdung der Versorgungssicherheit durch zu hohe Transparenzanforderungen hinsichtlich konkreter Lokationsdaten und Trassenverläufen steht nicht im Verhältnis zu dem Nutzen der Infrastrukturdatenveröffentlichung und muss daher unbedingt vermieden werden.
- Glasfaserausbau als nachhaltige Investition begreifen
Die Europäische Union hat sich klare Ziele für die Förderung nachhaltiger Investitionen gesetzt. Der Glasfaserausbau kann einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten und laut einer Studie des Umweltbundesamtes sind Glasfaserkabel im Vergleich zu anderen elektronischen Kommunikationsnetzen besonders energieeffizient. Im Sinne einer nachhaltigen Investition und einem Beitrag zu dem Klimazielen sollte der Ausbau von Glasfasernetzen primär vorangetrieben werden.