Seit der vierten Novellierung der Trinkwasser-Verordnung hat sich die Stimmung in unserem Land in Bezug auf die Regulierung nicht gerade verbessert. Immer mehr Hausverwaltungen und Eigentümer, immer mehr Mietverwaltungen und Gemeinden sind es leid. Beständige Änderungen, immerhin vier an der Zahl innerhalb der letzten fünf Jahre, bringen immer weitere Notwendigkeiten an die Eigentümer.
Ein erbitterter Streit über die Frage, wer denn jetzt noch Probenehmen darf, wie das Verhältnis zwischen dem Eigentümer der Trinkwassernlage (UsI) und dem Probenehmer sein darf, wie das Labor das alles bewerkstelligen soll, vor allem zielt diese gesamte Änderung der Paragrafen 14 und 15 weitgehend auf die unlauteren und unseriösen Praktiken einiger sogenannter „Dienstleister“. Da wurden vollkommen unzulässig die Probenahmen und die weiteren Dienstleistungen, wie zum Beispiel Gefährdungsanalyse, Wartung, Instandhaltung, Reinigung und Desinfektion, von ein und demselben Unternehmen ausgeführt. Eventuell noch getrennt durch zwei verschiedene GmbHs, die dann eine Trennung vorspielen sollten. Den Dienstleistungsvertrag hatte jedoch meist nur eine der GmbHs mit den Hausverwaltungen.
Summa summarum, es ist so viel Unwissenheit, so viel Murks und so viel unlauterer Wettbewerb in diesem Bereich, dass die Schlüsseldienste in diesem Land blass vor Neid werden könnten. „Wir dürfen das“ und viele weitere unsägliche Aussagen machen die Angelegenheit nicht leichter.
| Nach 14 Tagen zum Verbraucher
Ich habe mir schon öfter überlegt, wie denn die Pflicht zur Untersuchung für den Eigentümer, für die WEG und für die Verwaltungen vereinfacht werden könnte. Lange Zeit ist mir nichts Passendes eingefallen, da wir auf den „Goldstandard“ der Laboruntersuchung angewiesen waren, schlichtweg, weil es keine praktikablen Alternativen gab. Wir müssen uns darüber klarwerden, dass der Laborbefund meist erst nach 14 Tagen zum Verbraucher kommt. Wir müssen uns auch klarmachen, dass der Laborbefund weder die VBNC-Keime, also die nicht kultivierbaren, enthält noch die toten, endotoxisch sehr wohl bedeutungsvollen Erreger berücksichtigen kann. Wir müssen auch darüber klar nachdenken, dass in einem Wohngebäude in der Regel nur die obersten Wohnungen beprobt werden, da ja die Mär von den Legionellen in der Wassersäule vom Keller bis zum Dach immer noch bei vielen im Kopf herumspukt.
Wir müssen uns auch einmal logisch überlegen, dass eine Beprobung an den Vorlauf- und Zirkulationsleitungen meiner Meinung nach nur der guten Lobbyarbeit geschuldet ist und ausschließlich den Laboren hilft. Denn die Auswertung der zigtausende von Proben aus den letzten Jahren hat klar ergeben, dass sich eine Kontamination eigentlich nie ausschließlich im Warmwasserbereiter oder in der Zirkulationsleitung befindet. Wenn, dann war mindestens eine Stelle im Haus auch kontaminiert. Aber, wie gesagt, höchst selten.
Und jetzt würde ich gerne mit Ihnen logisch überlegen: Wenn eine Probenahme in der Früh stattfindet, oberste Wohnung, bewohnt von mehreren Personen, alle haben Zähne geputzt, vielleicht auch geduscht, sich gewaschen … welches Wasser wird denn dann wohl in der Leitung untersucht? Und welches Wasser wird denn dann wahrscheinlich in der Zirkulation sein? Genau, überall das frische, aufgewärmte Wasser aus dem Warmwasserbereiter. Wie, bitte, kann dann eine Probe am Vorlauf und an der Zirkulation ein anderes Ergebnis haben als die Probe an der obersten Entnahmestelle? Und genau dieselbe Frage stellt sich dann, wie man jemals die Kontamination in vielleicht drei Stockwerken darunter feststellen möchte, die niemals in den Genuss einer Kontrolle der Trinkwasser-Installation auf den letzten Metern kommen?
| Schnelltest für Mieter
Wäre es nicht sinnvoller, man würde in dem Verlauf der dreijährigen Untersuchungsintervalle seinen Nutzern, Verbrauchern, Mietern in allen Etagen durch einen Schnelltest, den sie selbst durchführen können, erst einmal die Sicherheit geben, dass die Installation in ihrem Wohnbereich in Ordnung ist? Das wäre Verbraucherschutz, so wie er gedacht ist. Und dann, wenn es nicht in Ordnung ist, dann kann immer noch das Labor seine Tätigkeit ausführen und den genauen Wert ermitteln, wobei ich mir nicht sicher bin, ob es das noch braucht, weil der Verbraucher, Mieter, Nutzer sowieso darauf bestehen wird, dass alles beseitigt wird. Wir hätten also eine schnelle Feststellung, wo sich die Kontamination befindet, man könnte viel schneller, innerhalb von 25 Minuten, die Gefahr erkennen und durch endständige Filter erst einmal in den Griff bekommen, anstelle von Laboruntersuchungen noch 14 Tage auf das Ergebnis warten zu müssen.
Es war eine zentrale Aussage aus einer Forschungsarbeit, im Übrigen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung aus dem Jahre 2014 beim DVGW in Auftrag gegeben, dass man zu dem jetzigen Goldstandard auch dringend eine kultivierungsunabhängige Lösung braucht, so wie die jetzt eingeführten Schnelltests diese Forderung erfüllen. In diesem Bericht wird unter Aussage 8 eben genau dieser Schnelltest ge fordert, damit auch die Sicherheit nach Desinfizierungsmaßnahmen und Reinigung gegeben ist, dass alle Erreger entfernt sind.
Keine vergeudeten Urlaubstage und Stunden mehr, um den Probenehmer in die Wohnung zu lassen, keine Störung mehr der privaten Wohnsituation, kein Einhalten von Zeitvorgaben bis zum Eintreffen der Probe im Labor, keine Vorgaben von Temperaturangaben, mit denen die Probe im Labor ankommen muss, keine Unsicherheit mehr in Bezug auf die Ergebnisse.
Und: sofortige Handlungsfreiheit in Fragen der Sanierung, der Maßnahmen und der Nachuntersuchung, denn diese Ergebnisse müssen nicht mit dem Gesundheitsamt geteilt werden, ziehen somit auch keine der vorgeschriebenen Maßnahmen wie Gefährdungsanalyse, weitergehende Untersuchung und Nachuntersuchungen nach sich. Hier wäre es wirklich Dienst am Verbraucher, was ja auch tatsächlich einmal das große Ziel der Trinkwasser-Verordnung war: Verbraucherschutz. Natürlich sind diese Schnelltests nicht billiger als die Probenahme durch das Labor, was die lange Forschungszeit bedingt, aber am Ende sparen sie eben doch richtig Geld und bieten eine gute Alternative für die orientierende Untersuchung. Auch für die Überprüfung des Sanierungserfolgs im Falle einer Kontamination kann durch die Installateure dieser Weg gegangen werden.
| Betreiber können selbst untersuchen
Im Bereich der Rückkühlwerke ist man schon ein Stück weiter, denn dort können die Betreiber alle 14 Tage selbst untersuchen und müssen dann nach drei Monaten die Ergebnisse durch eine Laboruntersuchung bestätigen lassen. Warum sollte das nicht auch bei den Wohnimmobilien, allerdings im Drei-Jahres-Rhythmus, möglich sein? Schutz und Prävention wären weit größer, die Geschwindigkeit wäre im Falle einer Kontamination weit höher, und es würden alle Bewohner die Gelegenheit haben, ihre Installation im Laufe von drei Jahren selbst zu überprüfen. Nach Ablauf wäre eine Kontrollprobe durch das Labor vollkommen ausreichend.
Und das Schönste an der ganzen Sache wäre, dass die Labore keine Probleme mit den Probenehmern hätten. Die positiven Proben könnten dann auch direkt durch die betroffenen Verbraucher mit dem Gesundheitsamt kommuniziert und somit ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen werden. Und wer nicht beprobt, der kann am Ende auch nicht jammern, wenn in seiner Installation eine Kontamination vorhanden ist. Hätte er ja selbst erkennen können. Die Aufbewahrungspflicht würde mit einer App erledigt, die das Ergebnis des Test fotografisch verifiziert und anschließend ein Zertifikat ausstellt. Was will man noch mehr?
Es würde mich nicht überraschen, wenn zukünftig genau die Hausbesitzer mit den Schnelltest beproben, denen die heutigen Auflagen und Vorgehensweisen viel zu weit gehen. Ihrer Verkehrssicherungspflicht würden sie auch mit den Schnelltests nachkommen, und wenn im Anschluss auch die Sanierung erfolgt, falls der Test positiv ausgefallen ist, dann kann auch kein Gericht der Welt Fahrlässigkeit oder Versäumnisse vorwerfen, denn außer dass man den Goldstandard nicht verwendet, gibt es keine Versäumnisse. Und, ganz ehrlich, lieber führen dann diese Betreiber die Untersuchung mit einem Schnelltest durch als gar nicht, was noch immer mehr Verbraucherschutz darstellt, als gar nichts zu tun.
Robert Färber
Info
Die Reihe „Unser Trinkwasser“ wird in regelmäßigen Abständen in diesem Magazin publiziert. Der Autor, Robert Färber (Foto), ist Gutachter und Sachverständiger für Trinkwasser-Hygiene, Trinkwasser-Desinfektion und Trinkwasser-Installationen. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Erstellung von Gefährdungsanalysen für die Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasser-Verordnung, aber auch in der Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung im Bereich der Gefährdungsbeurteilung durch Trinkwasser-Installationen. Als Gründer verschiedener Unternehmen im Bereich Trinkwasser und Trinkwasser-Hygiene, als Mitglied des VDI in den Ausschüssen 6024, 3810 Blatt 2 und 3810 Blatt 1, als Entwickler für digitale Lösungen im Bereich Verkehrssicherungspflichten und Betreiberhaftung und als Redner auf vielen Veranstaltungen zum Thema Trinkwasser kennt Färber die Notwendigkeiten für Verwaltungen im Bereich Trinkwasser. Seine oftmals hemdsärmlige Erklärungsart wurde zu seinem Markenzeichen und fordert trotz der Ernsthaftigkeit des Themas oftmals auch die Lachmuskulatur heraus.
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