Lichtleiter lösen jetzt die Koax- und Telefonnetze ab. Die Telekom legt vor und investiert wie noch nie – ohne Abnahmezwang für den Mieter Mieter.
Es gibt Infrastrukturen im Haus, die müssen einfach drin sein: Dazu zählen Wasser, Wärme und Strom, aber auch der Telekom-Anschluss. Obwohl oft schon vor Jahr – zehnten verlegt, schlug sich die gute alte Kupfer-Doppelader sogar während der Corona-Krise erstaunlich wacker: Millionen Menschen wechselten im vergangenen Jahr ins Home-Office und schauten nach Feierabend Spielfilme und Serien wie noch nie – die Netze der Telekom hielten dem explosionsartig gestiegenen Datenhunger trotzdem stand. Der Trend zu immer größeren, hochauflösenden Smart-TV und der Boom der Streaminganbieter wie Netflix, Amazon TV, Disney+ und Alles-in-Einem-Plattformen wie Magenta TV treiben den Bandbreitenbedarf in immer neue Höhen – und dennoch: Das Netz bleibt stabil. Das hat seinen Grund: Das Bonner Unternehmen hat in den vergangenen Jahren ihre Netze weitgehend neu gebaut.
Sie bestehen heute überwiegend aus Glasfaser; die Daten werden nicht mehr elektromagnetisch, sondern als Lichtsignal übertragen. Nur der allerletzte Abschnitt bis zum Wohnungsanschluss ist noch aus Kupfer. Das soll sich jetzt ändern: Im April gab Telekom-Vorstandsvorsitzende Tim Höttges bekannt, buchstäblich das Licht bis in alle deutschen Haushalte bringen zu wollen: Glasfaser bis in die Wohnung, auch „FTTH“ oder “Fiber to the Home“ genannt, soll zum Standard für die digitale Grundversorgung in Deutschland werden. Mit einem nie dagewesenen Investitionsprogramm – rund 2,5 Milliarden Euro jährlich – soll die Glasfaser sowohl die Telefon-/DSL-Netze, aber auch den Koax-Kabelanschluss der Telekom ablösen.
| Ein Anschluss für alle Anbieter – anbieteroffen und diskriminierungsfrei
Für die Wohnungswirtschaft hat Höttges eine wichtige Botschaft: Die Telekom stemmt die Netzmodernisierung auf eigenes unternehmerisches Risiko. Und darüber hinaus: Im Rahmen von regionalen Glasfaser-Ausbauprojekten zahlen Haus- und Wohnungseigentümer oft keinen Cent. Vermieter erhalten einen supermodernen Glasfaseranschluss, sind aber nicht zur Abnahme von Diensten verpflichtet. Mieter sind bei der Nutzung nicht einmal an die Telekom gebunden: Als „staatstragender“ Telekommunikationsversorger für Deutschland betreibt die Telekom ihre Netze anbieteroffen und diskriminierungsfrei – wer mag, kann über seinen
Glasfaseranschluss auch die Dienste der Wettbewerber Vodafone, O2 und 1&1 nutzen. Hierfür ist bei Glasfaser kein technischer Umbau nötig.
| Full-Service für die Wohnungswirtschaft
Die vorhandenen Kabel- oder Telefon-DSL-Anschlüsse können auf Wunsch unverändert in Betrieb bleiben, so werden Mieter, die Veränderung scheuen, nicht zum Umstieg genötigt. Der Glasfaseranschluss der Telekom wartet dann geduldig bis zum nächsten Bewohnerwechsel – oder auf den Tag, an dem sich der Mieter es anders überlegt, denn mit der raschen Verbreitung des Glasfaser-Standards wird die Nachfrage stark anziehen. Die Tatsache, dass der Glasfaser-Anschluss für Privatkunden derzeit bis 1 GBit/s angeboten wird, ist lediglich der aktuellen Kapazität der Fernseher, PC und anderer vernetzter Geräte geschuldet. Weil Licht physikalisch endlos schnell ist – laut Einstein so schnell wie die Zeit selbst – wird das Glasfasernetz auch für die kommenden Generationen alternativlos bleiben. Das Verlegen neuer Leitungen ist zwar unumgänglich, aber ökonomisch sinnvoll, weil sich die Telekom um alles kümmert, vom Verlegen bis zur Mieterbetreuung. Das bedeutet: kostenloser Full-Service für die Wohnungswirtschaft.
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Neue Gesetze fördern den Glasfaser-Ausbau
Früher waren die Aufgaben der Hausnetze klar aufgeteilt: Der Telekom-Anschluss war fürs Telefonieren da, der Kabelanschluss fürs Fernsehen. Heute können beide Anschlüsse alles – und der Glasfaseranschluss alles deutlich besser. EU und Bundesregierung haben mit der TKG-Gesetzesnovelle die Umlagefähigkeit der Koax-Kabelanschlussgebühren gestrichen, um dem Glasfaseranschluss den Weg ins Haus zu ebnen. Auch wer lieber über den Telekom-Internetanschluss schaut, soll nicht länger für einen ungenutzten Kabelanschluss zusätzlich zahlen müssen. Diese Neuregelung wird auch von den Verbraucherzentralen unterstützt.
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WEG-Novelle: Lieber einmal alles richtig machen
Mit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes räumt der Gesetzgeber Wohnungseigentümern ein Recht auf Glasfaseranschluss ein. Er darf sich jetzt eine Glasfaserleitung in die Wohnung legen lassen, ohne dass dafür ein Beschluss der WEG-Versammlung erforderlich ist. Dies darf auch nicht per Beschluss untersagt werden. Verwalter befürchten ein ständiges Ein und Aus von Glasfaser-Monteuren und damit Unruhe im Haus. „Besser ist es, sämtliche Wohnungen auf einen Schlag mit einem Glasfaseranschluss zu modernisieren. So kann die Modernisierung planvoll umgesetzt werden“ rät Jean-Pascal Roux, Senior Vice President Wohnungswirtschaft und Breitbandausbau – nach der Devise ‚einmal alles richtig machen‘. Auch für die WEG gilt; der Glasfaseranschluss der Telekom ist anbieteroffen und ohne Abnahmezwang.
Ein Interview mit Jean-Pascal Roux, Senior Vice President Wohnungswirtschaft und Breitbandausbau bei der Telekom lesen Sie HIER!