Die jüngsten Entwicklungen in der Versorgung mit fossilen Energieträgern, die anstehenden Beschlüsse zur Pflicht, die Wärmeversorgung auch im Baubestand überwiegend aus erneuerbaren Energieträgern zu ziehen, die Preissprünge bei Gas und Öl. Das alles lässt manchen Heizungsbetreiber ratlos zurück. Worauf soll man künftig in der Wärmeversorgung setzen? Kann die Wärmepumpe auch ein Partner in einem „bivalentem oder hybriden Heizsystem“ sein?
Die Preissprünge bei Gas und Öl innerhalb kürzester Zeit kamen nicht nur überraschend, sondern sind auch gleichzeitig ein Weckruf für alle Haus- und Wohnungseigentümer. Ein warmes Zuhause ist nicht nur erheblich kostspieliger, sondern die Versorgung mit Gas und Öl auch deutlich unsicherer geworden. Die Frage, ob auch in den kommenden Wintern genügend Gas und Öl zur Verfügung stehen wird, um die die Wohnungen, Büros, Werkstätten und andere Räume zu heizen, ist allgegenwärtig. Doch gerade im teilsanierten Baubestand wurde früher oft dazu geraten, selbst beim Wechsel auf eine umweltschonende Wärmepumpe den alten Heizkessel für die besonders kalten Wintertage betriebsbereit zu halten. Gilt das auch noch heute?
Tatsächlich war die Argumentation früher: Wenn dein Kessel nicht zu alt ist, dann lass ihn weiter laufen und du hast eine bivalente bzw. hybride Heizanlage. Diese Argumentation von früher ist so heute nicht mehr allgemeingültig. Vielmehr sollte im Einzelfall entschieden werden, was die beste Lösung ist.
Generell gilt nach wie vor, dass eine Wärmepumpe umso wirtschaftlicher arbeitet, je geringer die benötigte Vorlauftemperatur ist. Ideal sind große Heizflächen wie Fußbodenheizungen dafür geeignet, die in der Regel mit einer Vorlauftemperatur von zirka 35 °C betrieben werden. Das gilt auch unabhängig davon, dass Wärmepumpen heute deutlich höhere Vorlauftemperaturen erreichen können. Denn je höher die Vorlauftemperatur ist, desto mehr sinkt der COP der Wärmepumpe – der Coefficient of performance – die Leistungszahl, die angibt, wie viel kWh Wärme eine Wärmepumpe mit dem Einsatz einer kWh elektrischer Energie aus der Luft oder der Erde bzw. dem Grundwasser gewinnen kann. Doch auch wenn das Gebäude „nur“ mit Heizkörpern ausgestattet ist und die Vorlauftemperatur der Heizung unter 50 °C bleibt, macht der Einsatz einer Wärmepumpe Sinn.
Aber welcher COP ist denn angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen überhaupt noch notwendig, um mit einer Wärmepumpe Kostenvorteile gegenüber einer Hybridheizung zu haben? Denn noch vor wenigen Monaten war Gas deutlich preiswerter und der Einsatz von Wärmepumpen im nur teilweise sanierten Baubestand lohnte sich zwar immer mit Blick auf die Umwelt, musste aber eine sehr gute Effizienz erbringen, um dem Kostenvergleich mit einem Gaskessel standzuhalten. Bereits mit den derzeitigen Kosten für Gas hat sich das Blatt völlig gewendet. Wärmepumpen müssen lange nicht mehr eine Spitzeneffizienz erbringen, um als klarer Sieger im Kostenvergleich mit einer Gasheizung hervorzugehen. In vielen Fällen ist der reine Wärmepumpenbetrieb bei allen Außentemperaturen günstiger als die Zuschaltung eines mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kessels. Daher sollte der mögliche Bivalenzpunkt sehr individuell festgelegt werden – in Abhängigkeit von den Effizienzwerten der Heizgeräte am jeweiligen Standort und von den aktuellen Energieträgerpreisen.
Nicht immer sinnvoll? Bivalentbetrieb von Wärmepumpe und Öl- oder Gaskessel
Den wichtigsten Haken an der ganzen Sache findet man ebenfalls recht schnell bei den Kosten. Sie übersteigen die Investitionen für eine einzelne Wärmepumpe teils deutlich. Denn zu den Anschaffungskosten der Wärmepumpe kommen nach wie vor die laufenden Kosten für den alten Gas- oder Ölkessel.
Wer dennoch auf ein bivalentes oder „Hybrid“-System setzen möchte, dem steht eine weitere innovative und kostengünstige Möglichkeit offen – der Einsatz von Luft/Luft-Wärmepumpen. Als Ergänzung zu einem Gas- oder Öl-Heizgerät können diese hocheffizienten Luft/Luft-Wärmepumpen, wie zum Beispiel die M-Serie von Mitsubishi Electric, die Grundlasten in der Wärmeversorgung übernehmen. Gleichzeitig bieten sie im Sommer den Zusatznutzen der Kühlung und Entfeuchtung der Raumluft – und das alles auf der Basis erneuerbarer Energieträger.
Soll der alte Gas- oder Ölkessel parallel zu einer neuen Wärmepumpe weiter betrieben werden, gilt es die Frage zu beantworten, ob an der energetischen Grundsubstanz des Gebäudes künftig noch Änderungen vorgenommen werden. Soll die Fassade oder das Dach neu gedämmt werden? Steht der Austausch der Fenster und der Haustür an? All das reduziert die erforderliche Heizlast des Gebäudes. Wenn das so ist, sollte die neue Wärmepumpe direkt auf den künftigen Wärmebedarf ausgerichtet werden. Denn so lässt sich die Wärmversorgung spätestens, wenn der alte Gas- oder Ölkessel seinen Dienst quittiert, vollständig durch die neue Wärmepumpe umsetzen. Steht aber bereits fest, dass an der energetischen Substanz des Gebäudes künftig nichts verändert werden soll, hat das zur Folge, dass beim Ausfall des Gas- oder Ölkessels ein neuer Wärmeerzeuger her muss, der ihn ersetzt. Doch bereits heute ist klar, dass dies auch im Baubestand ab 2024 ausschließlich noch dann möglich sein wird, wenn dieser Kessel nur maximal 35 Prozent der Heizlast trägt. Der langfristig kalkulierte Einsatz eines Hybridsystems im teilsanierten Baubestand gleicht also einer recht unsicheren Wette auf die künftige Gesetzgebung in der Wärmeversorgung.
Fazit: Der bivalente oder hybride Betrieb der Heizungsanlage in einer Kombination aus neuer Wärmepumpe und altem Gas- oder Ölkessel kann theoretisch sinnvoll sein. Die sprunghaft gestiegenen Kosten für fossile Energieträger und die fehlende Versorgungssicherheit mit Gas und Öl machen es jedoch sinnvoller direkt auf eine Wärmepumpe als alleinige Wärmeversorgung zu setzen. Soll dennoch der alte Gas- oder Ölkessel weiter betrieben werden, bieten sich hoch effiziente Luft/Luft-Wärmepumpen an, um eine (teilweise) Abdeckung der Wärmeversorgung über erneuerbare Energieträger zu gewährleisten. ¢