Im Februar 2023 wurden Luft-Luft-Wärmepumpen von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen gestrichen. Grund dafür waren Unklarheiten bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle, mit der die Wärmepumpe bei Überlast im Netz vorübergehend abgeschaltet werden kann.
Nachdem im Februar 2023 wegen Unklarheiten bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle Luft-Luft-Wärmepumpen, konkret Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen, vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen gestrichen wurden, wäre es ab März wieder möglich gewesen, die Geräte in die Liste aufzunehmen. Dies war jedoch mit neuen Anforderungen verbunden, die dazu führten, dass zunächst keine reinen Luft-Luft-Wärmepumpen gelistet wurden.
In erneuten Gesprächen zwischen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Fachverband Gebäude-Klima (FGK) konnte eine Vereinfachung erzielt werden, sodass die Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf‑/Effizienznachweis (Stand: 12. Juni 2023) wieder eine Auswahl dieser energieeffizienten Geräte enthält. Es ist davon auszugehen, dass weitere Luft-Luft-Wärmepumpen folgen. Teilweise können sie schon vor Veröffentlichung einer neuen Liste im Antragsformular ausgewählt und nach der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) vom 9. Dezember 2022 wieder gefördert werden.