Der am 28. Dezember 2020 vom Bundesverkehrsministerium vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz – SchnellLG) stößt auf Kritik. So hält ihn der Bundesverband E-Mobilität für „mehrfach unpassend“ und empfiehlt dringend eine Überarbeitung und Ressortabstimmung.
Er stehe nicht im Einklang mit grundlegenden Rahmenbedingungen sowie Charakteristika der E-Mobilität, es fehle beispielsweise an der Kenntnis elektrotechnischer und regulatorischer Grundlagen für marktgerechte Strukturen. Noch viel Potenzial sieht auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Mit dem Schnellladegesetz solle ein flächendeckender, über den aktuellen Bedarf hinausgehender und vorauseilender Ausbau von öffentlich zugänglichen Schnellladepunkten durch die Einführung eines staatlichen Ausschreibungssystems gewährleistet werden. Der vorgelegte Referentenentwurf lasse aber noch viele Fragen offen. Wichtig seien nun endlich verlässliche Rahmenbedingungen: „Ständiges Herumdoktern an regulatorischen Vorgaben ist kontraproduktiv. Hilfreich ist eher, die Fördermaßnahmen zu verbessern, Genehmigungsverfahren und Netzausbau zu erleichtern und das Laden zu Hause und beim Arbeitgeber – Stichwort: „GEIG“ – zu priorisieren.“
Das Schnellladegesetz soll das Elektromobilitätsgesetz und die in der Novellierung befindliche Ladesäulenverordnung (LSV) ergänzen. Schnellladegesetz und LSV sind Bestandteil des Masterplans Ladeinfrastruktur, mit dem die Bundesregierung gemeinsam mit Automobilindustrie und Energiewirtschaft den Hochlauf der Elektromobilität fördern will.
Quelle: VDIV
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