Im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen sind erneuerbare Energien nicht nur umweltfreundlich, sondern stehen auch nahezu unbegrenzt zur Verfügung. Bei energetischen Sanierungen spielen sie eine immer größere Rolle. Wer seine Immobilie auf erneuerbare Energien umrüstet, reduziert die Energieverbrauchskosten und trägt zudem aktiv zum Klimaschutz bei. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, und vieles zu beachten. Nachhaltige Sanierungskonzepte sind gefragt.
Energieverbrauchskosten reduzieren und aktiv zum Klimaschutz beitragen
Als unabhängiges Fachgremium, das vom Bundesumweltministerium in Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschafts- und dem Bundeslandwirtschaftsministerium eingerichtet wurde, stellt die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik, kurz Agee-Stat genannt, Statistiken und Daten rund um erneuerbare Energien auf eine umfassende und abgestimmte Basis. Aktuelle Zahlen der Agee-Stat zeigen, dass die zur Energiewende notwendige Umstellung auf erneuerbare Energien große Fortschritte macht. Hierzu Staatsekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Rainer Baake: „Der Anteil der erneuerbaren Energien am deutschen Bruttostromverbrauch hat im Jahr 2014 einen neuen Rekordwert von 27,8 Prozent erreicht. 2013 waren es 25,4 Prozent. Damit wurde aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse erstmals mehr Strom produziert als aus Braunkohle. Insgesamt zeigen die Zahlen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien in dem vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgegebenen Korridor konsequent voranschreitet.“ Gerade Wohnungsunternehmen können entscheidend zur Energiewende beitragen. Mit der Umstellung ihres Wohnungsbestands auf erneuerbare Energien im Rahmen energetischer Sanierungen schaffen sie nachhaltigen Wohnraum, von dem Mieter und Umwelt profitieren. Als Energiequellen kommen verschiedene infrage.
Energielieferant Sonne
Zu den Lieferanten für eine nachhaltige Energieversorgung zählen in erster Linie Sonne und Wind, aber auch Biomasse, Wasserkraft und Geothermie gehören zu den erneuerbaren Energien. Mittlerweile werden insbesondere bei Sanierungen oftmals verschiedene Energietechniken auf den Bedarf des jeweiligen Objekts abgestimmt und kombiniert. Fast schon ein „Klassiker“ ist inzwischen die Sonnenenergie, die relativ einfach und direkt zu nutzen ist. Mit Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen wird die Sonnenstrahlung ohne Umwege aufgefangen, und die Strahlungsenergie in Strom oder Wärme umgewandelt. Für die Stromerzeugung werden Fotovoltaikmodule auf dem Dach, manchmal auch zusätzlich an der Fassade einer Immobilie montiert. Mittels Solarzellen erfolgt die Umwandlung von Sonnenenergie in Ökostrom, der unmittelbar vor Ort zur Verfügung steht. Überschüssiger Solarstrom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist.Bei der Solarthermie hingegen erzeugen solarthermische Kollektoren Warmwasser zum Heizen, Duschen etc. Die Kollektoren wandeln Sonnenstrahlen in Wärme um und übertragen diese auf ein sogenanntes „Wärmeträgermedium“, das in der Regel aus einer Mischung aus Wasser und Frostschutzmittel besteht und sich zwischen Kollektor und dem Speicher für Warmwasser bewegt. An den Speicher wird die Wärme schließlich abgegeben und kann bedarfsweise genutzt werden.
Umweltfreundliche Alternativen
Auch der Nutzung von Wind als Energiequelle kommt im Rahmen der Energiewende eine bedeutsame Rolle zu. Windenergie hat mittlerweile einen Anteil von über 8 Prozent an der deutschen Stromversorgung. Zu den erneuerbaren Energien zählt schließlich noch Biomasse, die sowohl in fester als auch in flüssiger und gasförmiger Form zur Strom- und Wärmeerzeugung und zur Herstellung von Biokraftstoffen genutzt werden kann. Bei Biomasse handelt es sich in der Regel um Holzpellets, Hackschnitzel, Stroh, Getreide, Altholz, pflanzliches Treibgut, Biodiesel und Biogas. Ebenso umweltfreundlich gelten die sogenannten Ersatzmaßnahmen zur erneuerbaren Energie, die gemäß dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeg) folgende sind: Anlagen zur Nutzung von Abwärme, die Wärmenutzung unmittelbar aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie die Deckung des Wärmeenergiebedarfs unmittelbar aus einem Netz der Nah- oder Fernwärmeversorgung.
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Mit der langfristigen Umstellung von fossilen Brenn- und Kernbrennstoffen auf erneuerbare Energien hat die Energiewende in Deutschland ein ehrgeiziges Ziel: Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung soll in den nächsten vier Jahrzehnten auf 80 Prozent erhöht werden. Die energetische Gebäudesanierung spielt dabei eine bedeutende Rolle. Immer mehr Wohnungsunternehmen setzen auf nachhaltige Energieversorgung in ihrem Gebäudebestand. Modernisierter Wohnraum ist mittlerweile auch bei Mietern besonders unter energetischen Aspekten gefragt. Es werden Wohnungen bevorzugt, die mit sparsamen und umweltfreundlichen Energietechnologien ausgestattet sind. Um den kontinuierlichen Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, wurde ein Instrument zur Förderung des Ökostroms geschaffen: das Erneuerbare-Energien-Gesetz, welches erstmals im Jahr 2000 in Kraft getreten ist und seither laufend weiterentwickelt wurde. Es soll dafür sorgen, die Energieversorgung umzustellen und den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2050 auf besagte mindestens 80 Prozent zu steigern. Für den Ausbau erneuerbarer Energien gibt es mehrere Gründe. Natürlich steht bei der Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung Klima- und Umweltschutz im Vordergrund. Aber auch die Kostenreduzierung des Energieverbrauchs und die Schonung der fossilen Energieressourcen sind wichtige Aspekte.
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Einen weiteren bedeutenden Baustein im Fördersystem für erneuerbare Energien stellt das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien (EE) im Wärmebereich dar, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Es ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Das Gesetz soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu steigern. Zu diesem Zweck verpflichtet das EEWärmeG in Paragraf 3, den Wärmebedarf für neu zu errichtende Gebäude anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken. Die Pflicht besteht ab einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern und richtet sich an alle Eigentümer neu errichteter Gebäude, gleichgültig, ob es sich dabei um öffentliche oder private Bauherren handelt.
Im Bestand Ländersache
Laut EEWärmeG bestimmen die Länder selbst über eine Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei Bestandsgebäuden und können Richtlinien festlegen. So hat Baden-Württemberg mit dem EWärmeG ein Landesgesetz verabschiedet, das Eigentümer bestehender Wohngebäude betrifft, die ihre Heizungsanlage ab dem 1. Januar 2010 austauschen. Für Neubauten gibt es auch eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien. Neue Wohngebäude, für die das Bauverfahren zwischen April und Ende Dezember 2008 eingeleitet wurde, müssen die Vorgaben des EWärmeG Baden-Württemberg für Neubauten einhalten. Seit dem 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in Kraft. Es löst das EWärmeG Baden-Württemberg für Neubauvorhaben ab. Für den Wohngebäudebestand findet das EWärmeG aber weiterhin Anwendung. Ziel ist es, bis 2020 den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in Baden-Württemberg von derzeit 8 auf 16 Prozent auszubauen. Dabei soll die neue gesetzliche Richtlinie, die vorschreibt, in Wohngebäuden erneuerbare Energien zu nutzen, das Vorhaben unterstützen. Heizung und Warmwasserbereitung verursachen knapp 30 Prozent des CO2-Ausstoßes in Baden-Württemberg. Davon entfallen über 90 Prozent auf bestehende Gebäude.
Umrüsten muss sich lohnen
Bei Gebäudesanierungen mit nachhaltigen Energiekonzepten müssen ökologische, ökonomische und soziale Interessen in Einklang gebracht werden. Mit verschiedenen Förderungsmaßnahmen werden solche Vorhaben zusätzlich unterstützt. Begleitend zum Gesetz fördert die Bundesregierung aus dem sogenannten Marktanreizprogramm (MAP) Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Ziel des Programms ist es, durch Investitionsanreize die Umstellung auf erneuerbare Energien zu unterstützen. Das MAP hat den Gebäudebestand im Visier, dessen Energieversorgung in Deutschland bislang noch immer überwiegend durch fossile Energieträger erfolgt. Im Januar dieses Jahres erhöhte die KfW-Bankengruppe die Tilgungszuschüsse im Bereich Energieeffizienz. Mit den Verbesserungen im Programm Energieeffizient sanieren soll ein weiterer Anreiz für Immobilienbesitzer geschaffen werden, ihren Gebäudebestand unter Einsatz erneuerbarer Energien energetisch auf Vordermann zu bringen. „Wir begrüßen diese Entwicklung ausdrücklich“, erklärt Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko, „Die Energiewende im Gebäudebereich kann nur vorankommen, wenn alle an einem Strang ziehen. Dazu gehören gute Förderkonditionen ebenso wie die Möglichkeit für die Wohnungsunternehmen, unter der Maßgabe ihrer Wirtschaftlichkeit und der Leistungsfähigkeit der Mieter handeln zu können. Denn die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen muss sich für Eigentümer und Mieter lohnen.“
Claudia Närdemann