Im Rahmen der laufenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) drängt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf eine Einschränkung oder Abschaffung der mietrechtlichen Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Inhaus-Breitbandnetze. die Umlage beinhaltet auch die laufenden Entgelte für eine TV-Grundversorgung. Durch den Abschluss sogenannter Mehrnutzerverträge befinden sich die Unternehmen im Vergleich zu Privathaushalten gegenüber Multimedia-Konzernen in einer besseren Verhandlungsposition. Sie können stellvertretend für ihre Mieter eine Gebühr für die Nutzung von Breitbandnetzen aushandeln, die oftmals deutlich unter den Kosten liegt, die bei direktem Abschluss fällig wären.
„Eine absolute Win-win-Situation – die Mieterhaushalte sparen bares Geld und die Wohnungsunternehmen haben einen anreiz, die Digitalisierung aktiv durch eigene Angebote mitzugestalten“, erklärt VdW- Verbandsdirektor Bayern, Hans Maier. Auch Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des Verbands der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft, befürchtet, dass eine Änderung der Betriebskostenverordnung
besonders für finanziell schwächer ausgestattete Haushalte gravierende Folgen nach sich ziehen würde. „Denn für Transferhaushalte übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten für den TV-Anschluss als Kosten der
Unterkunft“, gibt Tausendpfund zu bedenken. Entfiele die Umlagefähigkeit, müssten solche Mieter den TV-Anschluss künftig aus eigenen Mitteln zahlen.
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) befürchtet zudem, dass die geplanten Investitionen in den dringend erforderlichen Netzausbau ins Stocken geraten könnten. Schließlich bildet die Umlagefähigkeit der Gebühren für den Breitbandanschluss das Fundament für den geplanten Netzausbau zu und in den Gebäuden. Der Anschluss
von Gebäuden an Glasfasernetze und die Errichtung von FTTH-Glasfasernetzen in den Gebäuden, als dritte Bestands-Infrastruktur neben Kupferdoppelader und Koaxialkabel, ist flächendeckend nur möglich, wenn der
jeweilige Investor auch eine belastbare Grundlage hat. Nur so lassen sich die erforderlichen hohen Investitionen auch langfristig amortisieren. Bei einer gesetzlichen Verankerung der angedachten Streichung der Umlagefähigkeit, warnt Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentrale Immobilien Ausschusses davor, dass diese Planungsunsicherheit den Glasfaserausbau hemmt.
In einem Interview mit unserer Fachzeitschrift (Modernisierung 9/2020, Seite 21) macht Jean-Pascal Roux, der bei Telekom Deutschland für den Geschäftsbereich Wohnungswirtschaft und Breitbandausbau Geschäftskunden verantwortlich ist, deutlich, „überzeugende, zeitgemäße und gesetzeskonforme Lösungen“ zu liefern. Roux ist
überzeugt, „dass der Wettbewerb in diesem Segment für die Verbraucher zum Vorteil sein wird. Für die Wohnungswirtschaft schaffen wir transparente und berechenbare Preis- und Vertragsmodelle, die eine mögliche Gesetzesänderung berücksichtigen.“
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Foto: Jörg Lantelme/Adobe Stock