Erdgekoppelte Wärmepumpen gewinnen im Zuge der Energiewende deutlich an Bedeutung. Das im November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbietet ab dem Jahr 2026 generell den Einbau von neuen Heizkesseln, die mit Heizöl oder festen fossilen Brennstoffen beschickt werden. Auch Erdgasheizungen sind nur eine Übergangslösung. Effiziente Wärmepumpenanlagen hingegen sparen beim gegenwärtigen Stand der Technik gegenüber mit fossilen Brennstoffen befeuerten Heizkesseln mindestens 50 Prozent nicht erneuerbare Primärenergie ein.
Beim Einsatz von Elektrowärmepumpen entstehen im Gegensatz zu Heizkesseln direkt vor Ort auch keine Schadstoffemissionen. Dadurch wird ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der Immissionen insbesondere in dicht bebauten Wohngebieten geleistet.
Die Richtlinie VDI 4640 Blatt 1 stellt die korrekte Auslegung thermischer Anlagen zur Nutzung des Untergrunds nach dem neuesten Stand der Technik dar. Sie definiert und erläutert die Grundlagen zum Wärmefluss im Untergrund und nennt die nach dem Wasser- und Bergrecht erforderlichen Genehmigungen. Die VDI 4640 Blatt 1 E behandelt die umweltgerechte Materialwahl und zeigt, wie Bohrungen richtig auszuführen sind. Des Weiteren legt sie dar, wie solche Anlagen installiert und in Systeme eingebunden werden können.
Die Richtlinie wendet sich an planende und ausführende Unternehmen, an Komponentenhersteller (zum Beispiel von Wärmepumpen, Erdkollektoren oder -sonden), an Genehmigungsbehörden, an Energieberater und an Fachausbilder.
Herausgeber der Richtlinie VDI 4640 Blatt 1 „Thermische Nutzung des Untergrunds – Grundlagen, Genehmigungen, Umweltaspekte“ ist die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (GEU). Die Richtlinie ist im vergangenen Dezember 2021 als Entwurf erschienen. Sie kann zum Preis von EUR 78,10 beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/4640-1 oder https://www.beuth.de möglich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (geu@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 31.Mai 2022. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.