Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung für das Jahr 2021 auf 130 Millionen Euro festgelegt. Im vergangenen Jahr standen ursprünglich 100 Millionen Euro bereit, im Zuge des Konjunkturpakets wurde die Förderung um 50 Millionen Euro aufgestockt. Die Zuschüsse können ab sofort bei der KfW beantragt werden.
BMI und KfW fördern bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. So wurden seit 2009 bereits knapp 500.000 Wohneinheiten mit einem Zusagevolumen von 4,1 Milliarden Euro umgebaut. Allein 2020 wurde für 93.000 Wohneinheiten ein Fördervolumen von fast 300 Millionen Euro vergeben. Besonders häufig werden im Rahmen der Modernisierungsmaßnahmen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen umgesetzt.
Für einzelne Maßnahmen beläuft sich der KfW-Zuschuss auf zehn Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wird durch den Umbau der Standard „Altersgerechtes Haus“ erfüllt, erstattet die KfW 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro).
Quelle: VDIV
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