Aus Sicht der rheinland-pfälzischen Wohnungswirtschaft sollte die Landesregierung die Wohnraumfördermittel wenigstens in dem bisherigen Förderumfang für die gesamte nächste Legislaturperiode festschreiben und damit Wohnungsunternehmen und -genossenschaften Investitions- und Planungssicherheit für mehr bezahlbaren Wohnungsneubau und die energetische und generationengerechte Bestandsmodernisierung zu geben. Die Erhöhung des Zuschuss- und Kreditvolumens auf 375 Millionen Euro für 2021 sei ein richtiger Schritt gewesen, jetzt sei es wichtig, das Förderangebot des Landes zu verstetigen, so der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (VdW Rheinland Westfalen), der Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest) sowie die gemeinsamen in der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen (ARGE RLP) zusammengeschlossenen Wohnungsunternehmen und -genossenschaften.
Im Jahr 2020 sind 2.848 Wohnungen in Rheinland-Pfalz durch das Wohnraumförderprogramm entstanden, mehr als 60 Prozent davon im Mietwohnungsbau, das beste Förderergebnis seit Jahrzehnten. Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen, sieht die Gründe dafür in den Förderkonditionen des Landes: „Rheinland-Pfalz hat sehr gute Förderkonditionen für den Wohnungsneubau, aber auch für die Modernisierung von Wohnungsbeständen. Diese Förderbedingungen sowie die aktuelle Kampagne Modernisieren mit Rabatt der Investitions- und Strukturbank des Landes Rheinland-Pfalz motivieren immer mehr Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, geförderten und damit bezahlbaren Wohnraum für die Menschen zu schaffen.“
Dr. Axel Tausendpfund, Verbandsdirektor des VdW südwest, ergänzt: „Mit der Wohnraumförderung leistet das Land einen sehr wichtigen Beitrag, bezahlbares Wohnen insbesondere in den Ballungsregionen und Schwarmstädten in Rheinland-Pfalz zu ermöglichen. Für die Wohnungswirtschaft ist wichtig, dass diese Fördermittel langfristig verlässlich auf hohem Niveau gehalten werden, um Planungssicherheit zu schaffen.“
Für Thomas Will, den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen, liegt die Attraktivität der rheinland-pfälzischen Wohnraumförderung insbesondere in der neuen Ausrichtung der Gebäudemodernisierungsprogramme begründet. „Diese Wohnraumfördermittel können mit Krediten der Bundesförderbank KfW für energetische Sanierungen kombiniert werden. So können Wohnungsunternehmen mit umfassenden Gebäudesanierungen wichtige Beiträge zur CO2-Neutralität und zum Klimaschutz leisten und dabei trotzdem bezahlbares Wohnen ermöglichen.“
Der Vorschlag, die Wohnraumfördermittel zu verstetigen, ist Teil des Positionspapiers der rheinland-pfälzischen Wohnungswirtschaft zur Landtagswahl 2021. Es ist sowohl auf der Landtagswahlseite des VdW Rheinland-Westfalens unter share.vdw-rw.de/LTW-RLP-Positionen als auch unter www.vdwsuedwest.de/ltw_rlp_2021.html zu finden.
Bild: pixabay.de
Quelle: PM Verband der südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V.
Quelle: PM Verband der südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V.