Die WISAG Gebäudereinigung Holding GmbH & Co. KG hat ein Hygienekonzept entwickelt, das vollständig auf COVID-19-konformen Prozessen bei der Gebäudereinigung basiert. In einem freiwilligen Audit hat TÜV SÜD die Umsetzung des Konzepts im operativen Betrieb geprüft und bestätigt.
Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie berücksichtigt das Hygienekonzept der WISAG Gebäudereinigung die Verordnungen und Regelungen von Bund und Ländern für entsprechende Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowie die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). In freiwilligen Audits überprüft TÜV SÜD, ob die Vorgaben des Konzepts bei den Reinigungsservices in den von der WISAG Gebäudereinigung betreuten Objekten eingehalten werden.
„Angesichts der Infektionsgefahr durch Coronaviren ist die Unsicherheit bei vielen Unternehmen groß, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um ihre Immobilien angemessen zu reinigen. Mit dem von uns entwickelten Leitfaden unterstützen wir unsere Kunden dabei, die entsprechenden Prozesse zu etablieren und notwendige Hygienemaßnahmen zu implementieren, mit denen ihre Objekte sicher und zuverlässig betrieben, gereinigt und desinfiziert werden können“, sagt Sascha Ritter, Leiter Arbeitssicherheit, Qualität und Umwelt bei der WISAG Gebäudereinigung Holding.
Die WISAG Gebäudereinigung fertigt für ihre Kunden zunächst eine Gefährdungsbeurteilung an, in der unter anderem Schutzabstände, Zutrittsregelungen, die persönliche Schutzausstattung von Mitarbeitenden oder notwendige Anpassungen der Reinigungsleistungen bewertet werden. Sind für eine Reinigung gemäß COVID-19-Bestimmungen Anpassungen notwendig, werden diese durch die WISAG Gebäudereinigung berücksichtigt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein öffentlicher Bereich häufiger gereinigt werden muss oder wenn Servicekräfte für spezielle Reinigungstechniken geschult werden müssen.
Auf dieser Grundlage setzt der Spezialist für Gebäudereinigung einen individuellen Hygieneplan für seine Kunden auf. Dabei berücksichtigt werden neben COVID-19-Maßnahmen auch die gesetzlichen Arbeitsschutzstandards sowie die Handlungsanweisungen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) und der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Im Anschluss prüft TÜV SÜD die Umsetzung des Hygieneplans im operativen Betrieb und schließt den Audit im Erfolgsfall mit einer Bescheinigung ab.
Bildquelle: WISAG