Rauchwarnmelder können Leben retten, denn nicht das Feuer ist in der Regel tödlich, sondern der Brandrauch. Damit die lebensrettende Funktion der Melder gesichert ist, müssen die Geräte regelmäßig geprüft werden. Dies kann vor Ort oder aber auch aus der Ferne erfolgen.
In Deutschland werden jährlich etwa 200.000 Brände registriert, bei denen jeden Monat rund 30 Menschen sterben. Eine der häufigsten Ursachen ist dabei Unachtsamkeit. Schon eine abgebrannte Zigarette oder ein vergessenes Bügeleisen reichen aus, um einen Brand zu verursachen. Die eigentliche Gefahr ist dabei nicht das Feuer, sondern der hochgiftige Rauch. Dieser kann in kürzester Zeit zum Erstickungstod führen. Schon nach drei Atemzügen verliert der Mensch das Bewusstsein. Besonders gefährlich sind daher Brände in der Nacht, wenn der Geruchssinn ausgeschaltet ist.
| Drei Typen mit unterschiedlichen Inspektionsverfahren
Je nach Landesbauordnung sind für die Funktionsprüfung der Geräte entweder die Eigentümer oder die Mieter zuständig. Eine Übertragung der Prüfpflichten auf die Bewohner ist für die Vermieter allerdings häufig sehr aufwändig und entlässt diese im Brandfall nicht immer zweifelsfrei aus der Haftung. Daher sollte der Eigentümer die Funktionskontrolle der Geräte besser selbst übernehmen oder einen Dienstleister beauftragen. Viele Eigentümer entscheiden sich daher für die drahtlose, automatische Prüfung einzelner Rauchwarnmeldern-Funktionen durch einen Dienstleister. Davon profitiert auch der Mieter, denn eine Überprüfung vor Ort in der Wohnung ist in den meisten Fällen nicht mehr notwendig. So bleibt die Privatsphäre der Bewohner unberührt und Terminabsprachen entfallen.
Insgesamt kann der Gebäudeeigentümer zwischen drei unterschiedlichen Rauchwarnmelder-Typen und damit Inspektionsverfahren wählen. Eindeutig definiert werden diese in der Neufassung der DIN 14676-1:2018-12. Bei den Meldern der Bauweise A handelt es sich um Einzelgeräte, deren Funktionsfähigkeit jedes Jahr vor Ort gecheckt werden muss. Der Rauchwarnmelder-Typ B erlaubt während der technischen Laufzeit von 10 Jahren eine Ferninspektion ergänzt um eine Prüfung vor Ort alle 36 Monate und die Geräte der Kategorie C können in dieser Zeit vollständig aus der Ferne geprüft werden. Eigentümer können somit einen der drei Typen von Rauchwarnmeldern inklusive zugehörigem Inspektionsverfahren auswählen.
| Gerätestatus im Webportal prüfen
Auch die Rauchwarnmelder vom Typ Fumonic 3 Radio Net von Ista können vollautomatisch aus der Ferne geprüft werden. Beispielsweise lassen sich der Batterie- und Montagezustand, der Verschmutzungsgrad sowie die Funktionsfähigkeit des Alarmgebers automatisch fernauslesen. Anschließend werden die Ergebnisse der Fernprüfung an ein Webportal übertragen. Die Eigentümer erhalten dort Auskünfte zu Montageort und -datum, Zeitpunkt und Ergebnis der letzten Funktionsprüfung sowie dem Gerätestatus. Die Funktionsprüfung erfolgt dabei jährlich, während die Störungserkennung, zu der auch die Überprüfung des Batteriestatus zählt, monatlich durchgeführt werden kann. Dies erhöht den Schutz für Mieter und Gebäude erheblich.
| Fernprüfung erhöht Sicherheit
Rauchwarnmelder sind ein wichtiges Frühwarnsystem, um Brände zu entdecken und Bewohner zu alarmieren. Damit die lebensrettende Funktion der Rauchwarnmelder aber in Brandfällen wirklich sichergestellt ist, muss dieser regelmäßig überprüft werden. Besonders komfortabel und auch rechtssicher ist dabei die Funktionsprüfung per Funk. Davon profitiert auch der Mieter, denn anders als bei der Funktionsprüfung vor Ort durch einen Servicepartner, muss er bei der Prüfung aus der Ferne natürlich nicht zuhause sein. Damit entfallen auch die regelmäßigen Terminabsprachen.
Fotos: ista