Die Förderung effizienter Gebäude ist in Bewegung – aber wie sollte sie am Ende gestaltet sein? Außer dem Einsatz maximaler finanzieller Mittel sollten vor allem zwei Gebote ganz oben stehen: Die Förderlandschaft muss verlässlich werden und jeder Euro sollte möglichst effektiv Verwendung finden. Dass Bauen und Sanieren immer teurer wird, ist längst kein Geheimnis mehr: explodierende Energiepreise, zunehmende Materialknappheit, eine steigende Inflationsrate, der immer deutlicher zutage tretende Fachkräftemangel und ständig verschärfte gesetzliche Auflagen bilden eine für Bauherren mittlerweile nur noch sehr schwer bekömmliche Melange. Auch für Wohnungsbaugesellschaften sind entsprechende Projekte – vor allem im sozialen Wohnungsbau – ohne lukrative staatliche Fördermittel kaum mehr wirtschaftlich umsetzbar. Hinzu kommt, dass Bauprojekte keine spontane oder kurzfristige Angelegenheit sind. Da sie einer mindestens mittelfristigen Planung bedürfen, spielt die Verlässlichkeit eine entscheidende Rolle. Nachdem viele der genannten Faktoren dynamisch und nur bedingt steuerbar sind, sollte zumindest die Förderlandschaft so stabil sein, dass sie in finanzieller Hinsicht auf Kante genähte Projekte nicht spontan aushebelt.
Gestiegenes Fördervolumen trifft auf massive Nachfrage
Eine gewisse Spendierfreudigkeit kann man dem Gesetzgeber nicht absprechen: Laut dem für die Förderung von Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zuständigen Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) wurden bis Mitte August 2022 bereits deutlich mehr Fördermittel bewilligt und ausgeschüttet als im gesamten Vorjahr. Allerdings treffen die aufgestockten Mittel auch auf eine massiv gestiegene Nachfrage. Während in Vorgängerprogrammen 2019 rund 76.000 Anträge, in 2020 bereits 280.000 Anträge und in 2021 schon mehr als 330.000 Anträge gestellt wurden, gingen im noch laufenden Jahr bereits über 600.000 Anträge beim BAFA ein. Eine Flut, die die Behörde dazu veranlasst hat, vor einer weiteren Verlängerung der teils schon quälend langsamen Bearbeitung zu warnen. Wobei der ergänzende Hinweis, dass Antragstellende ja nicht auf einen Bewilligungsbescheid warten müssen, sondern ihr Projekt bereits auf eigenes finanzielles Risiko beginnen können, in der besten Lesart naiv und in der schlimmsten zynisch anmutet. Was ist denn, wenn für ein knapp kalkuliertes Projekt die Genehmigung am Ende ausbleibt?
Mangelnde Verlässlichkeit wird zum Problem
Dass die Sache mit der Verlässlichkeit ein grundsätzliches Problemfeld ist, beweist die jüngste Geschichte: Im Januar verkündete die Bundesregierung einen spontanen Antrags- und Zusagestopp in den von der KfW-Bank abgewickelten BEG-Programmen. Als sie die Neubauförderung kurze Zeit später mit verschlechterten Konditionen wieder aufnahm, war die eingeplante Fördermilliarde bereits am ersten Tag ausgeschöpft. Und auch die Ankündigung einer schrittweisen BEG-Reform Ende Juni war kaum geeignet, die Gemüter zu beruhigen: Von den bislang 600.000 Anträgen auf Einzelmaßnahmen wurde der Großteil unmittelbar danach gestellt und war mit Blick auf die Änderung der Konditionen zum 15. August wohl panischer Natur. Was Not tut, liegt auf der Hand: Eine Regierung, die Sanierungen im Bestand vorantreiben möchte und zudem erklärt, jährlich 400.000 neue Wohneinheiten bauen zu wollen, sollte weder die BEG-Reform als Streichprogramm konzipieren noch die Pläne von Bau- und Sanierungswilligen durch ständige Änderungen sabotieren. Mit Blick auf die Klimaschutzziele wäre es vielmehr angesagt, finanziell in die Vollen zu gehen, für eine längerfristig konstante Förderlandschaft zu sorgen und die zugrunde liegenden Prozesse zu beschleunigen.
Der effektive Einsatz von Mitteln ist gefragt
Klar, „Klotzen statt Kleckern“ ist leicht gesagt, in Anbetracht anderer kostenintensiver Regierungsaufgaben wie Pandemiebewältigung oder Kriegsfolgenbekämpfung aber nur bedingt realisierbar – haushalterische Beschränkungen sind daher wohl leider unumgänglich. Vor diesem Hintergrund ist es auch verständlich, dass der Gesetzgeber den Einsatz seiner Mittel nach dem Motto „worst first“ künftig verstärkt auf die Sanierung maroder Bestandsgebäude konzentrieren will. Da es dort schlichtweg mehr Potenzial zu heben gibt, ist jeder Steuereuro effektiver investiert als in der Neubauförderung. Aber: Wenn der Gesetzgeber so viel Wert darauf legt, seine Fördermittel effektiv einzusetzen, wieso wird dann innerhalb der verbleibenden Neubauförderung nicht entsprechend differenziert? Denn in Mehrfamilienhäusern oder Wohnanlagen sind Fördermittel ebenfalls effektiver angelegt als in ökologisch zunehmend in die Kritik geratenden Ein- oder Zweifamilienhäusern. Und auf 400.000 neue Wohneinheiten pro Jahr kommt man so auch wesentlich schneller. Auch wenn dies den Traum vieler Bauherren vom alleinigen Eigenheim bedrohen dürfte: In Anbetracht der aktuellen Situation sollte es in dieser Richtung keine Denkverbote geben!