Die energetische Sanierung des Gebäudebestandes kommt nicht recht in Schwung. Um die Sanierungstätigkeit anzukurbeln, wird die staatliche Energieberatung mit Wirkung zum 1. Dezember ausgeweitet. Verbrauchern steht somit künftig ein größerer Kreis qualifizierter Energieberater zur Verfügung.
Eigens hierfür änderte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die Zugangsvoraussetzungen für Energieberater. Künftig können sanierungswillige Verbraucher aus einem größeren Expertenangebot auswählen. So sind auch Handwerker und Energieversorger berechtigt, eine staatlich geförderte Energieberatung durchzuführen. Das BMWi ist überzeugt, so auch das Wissen und Können von Fachleuten aus anderen Branchen erschließen zu können, deren Beratungspotential bisher nicht ausgeschöpft wurde.
Qualität der Beratung in Gefahr?
Fraglich ist, ob mit der Öffnung des Beraterangebots auch die Qualität der Beratung steigt. Scharfe Kritik kommt so auch von Haus & Grund Deutschland und dem Deutschen Energieberater Netzwerk (DEN). Die Verbände sehen die Unabhängigkeit der Energieberatung in Gefahr. Handwerker oder Energieversorger hätten demnach ein wirtschaftliches Interesse an der Beratungsleistung. Dies gefährde auch den Verbraucherschutz nachhaltig. Darüber hinaus sei auch fraglich, ob die Öffnung die Beratungszahlen und in einem nächsten Schritt auch die Sanierungstätigkeit signifikant erhöhe.
Das bekannte Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung” wurde im Zuge der Richtliniennovellierung in „Energieberatung für Wohngebäude” umbenannt. Die Nutzung des individuellen Sanierungsfahrplans zur Dokumentation der Beratungsleistungen bleibt auch hier weiterhin freiwillig.
Hintergrund
Für eine Energieberatung übernimmt das BMWi 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Mehrfamilienhäuser sind max. 1.100 Euro erhältlich, für Ein- und Zweifamilienhäuser max. 800 Euro.
Pressemitteilung: DDIV