Rechtzeitig vor Ablauf des ersten dreijährigen Weiterbildungszeitraums für Immobilienverwalter/-innen Ende des Jahres eröffnet der VDIV Deutschland mit seinen Landesverbänden eine Online-Bibliothek – die VDIV-WBThek. Als Partner konnte dafür die GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG gewonnen werden.
Die „VDIV-WBThek”, wobei WBThek eine Kombination der Begriffe Web-Based-Trainings und Bibliothek ist, ermöglicht es Immobilienverwalterinnen und Immobilienverwaltern – jederzeit und ortsungebunden – Weiterbildungszeiten zu erwerben, die für die Erfüllung der gesetzlichen Fortbildungspflicht benötigt werden. „Nicht erst die Corona-Pandemie zeigt, welchen Stellenwert fundierte Online-Weiterbildung inzwischen in unserer Branche einnimmt. Mit der VDIV-WBThek starten wir mit einem exklusiven Weiterbildungs-Tool, das Präsenz- und Onlineseminare ergänzt und ein hohes Maß an Flexibilität einräumt”, so VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler.
In der VDIV-WBThek finden Weiterbildungsinteressierte Web-Based-Trainings. Das sind mehrminütige Lerneinheiten, die jederzeit und ortsungebunden genutzt werden können. Sie sind auf die individuellen inhaltlichen Interessen der Verwalterinnen und Verwalter zugeschnitten und dienen der beruflichen Weiterbildung. Mit jedem Abschluss eines Web-Based-Trainings werden Weiterbildungszeiten erworben. „Diese WBTs sind rechtskonform gestaltet und werden minutengenau dokumentiert. Die Nutzerinnen und Nutzer haben so jederzeit einen Überblick über die von ihnen absolvierten Weiterbildungsstunden. Das erleichtert Verwaltungsunternehmen ihrer Nachweispflicht nachzukommen”, betont Dr. Wolfgang Kuckertz Vorstandsmitglied der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG.
Die Inhalte und die Ausgestaltung der VDIV-WBThek erfüllen die Anforderungen des Gesetzgebers gem. Anlage 1 Ziffer B zu § 15b Abs. 1 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) an die regelmäßige Weiterbildung. Immobilienverwalterinnen und -verwalter können ab sofort neben dem Präsenz- und Online-Seminarangebot des VDIV und seiner Landesverbände auf das Angebot der VDIV-WBThek zurückgreifen. Mitglieder der VDIV-Landesverbände profitieren dabei von attraktiven Sonderkonditionen.
Hintergrund
Immobilienverwalterinnen und Immobilienverwalter, die seit 2018 oder länger als solche tätig sind, haben noch bis zum 31.12.2020 Gelegenheit, Weiterbildungszeiten gemäß § 34c GewO in Verbindung mit § 15b MaBV zu absolvieren, denn dann endet der erste 3-jährige Weiterbildungszeitraum. Die Weiterbildungspflicht im Umfang von 20 Stunden in drei Jahren betrifft alle Beschäftigten, die unmittelbar an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit der Wohnimmobilienverwaltung mitwirken (§ 34 c Abs. 2a GewO). Das bedeutet: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Kundenkontakt haben und selbstständig Kundenanliegen erledigen, sind zur Weiterbildung verpflichtet. Dazu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Miet- und WEG-Buchhaltung, in der Objektbetreuung, in der technischen Betreuung oder Abwicklung von Versicherungsschäden ebenso wie die Geschäftsführenden von Immobilienverwaltungsbetrieben.
Quelle: VDIV
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