Energie einzusparen ist ein wichtiges Ziel bei der Herstellung von Baustoffen, beim Bau und der Nutzung von Gebäuden. Genauso zählt, die begrenzten Ressourcen fossiler Energieträger zu schonen und unsere Umwelt von Schadstoffen zu entlasten. Vor allem das bei der Verbrennung fossiler Energieträger entstehende Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) ist zu minimieren. Der Wärmeschutz von Bauwerken spielt dabei eine große Rolle.
Der Heizenergieverbrauch bei der Nutzung eines Gebäudes wird wesentlich von der wärmetechnischen Qualität seiner Außenbauteile beeinflusst. Ist diese gut, sorgen günstige innere Oberflächentemperaturen für Behaglichkeit in den Räumen. Porenbeton gilt dafür als idealer Baustoff.
Jahres-Primärenergiebedarf seit 2016 um ein Viertel reduziert
Die letzte Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV), die am 1. Mai 2014 in Kraft trat, enthält unter anderem eine Anhebung der Neubauanforderungen. Diese wurden zum 1. Januar 2016 wirksam: Der erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten, sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude, ist um durchschnittlich 25 Prozent und der Wert für die Mindestwärmedämmung der Gebäudehülle um durchschnittlich 20 Prozent gesenkt worden. Die energetischen Anforderungen an Neubauten sind also entsprechend strenger geworden. Praktisch verfährt der beauftragte Planer so: Er berechnet den Jahres-Primärenergiebedarf auf Grundlage des in der EnEV beschriebenen Referenzhauses und multipliziert das Ergebnis mit 0,75.
Porenbeton anspruchsvollen Klimazielen gewachsen
Porenbeton erweist sich dabei erneut als ein Baustoff, der den anspruchsvollen Klimaschutzzielen gewachsen ist. Als Massivbaustoff bietet er eine Wärmeleitfähigkeit ab 0,08 W/(mK) in der Rohdichteklasse 0,35. Bereits die 36,5 cm dicke einschalige, lediglich verputzte Außenwand besitzt einen U-Wert von 0,21 W/m²K.
Das bedeutet: Im Außenwandbereich können auch die seit 2016 geltenden erhöhten Anforderungen der Energieeinsparverordnung mit monolithischen Wänden ohne zusätzliche Dämmmaßnahmen erfüllt werden – sowohl beim Einfamilien- oder Reihenhausbau als auch beim Mehrfamilienhausbau. Das gilt unter der Voraussetzung, dass auch die Anlagentechnik den Anforderungen der neuen EnEV genügt.
Wärmebrücken minimiert
Um sich in Wohnräumen behaglich zu fühlen, sind möglichst gleichmäßige innere Oberflächentemperaturen wünschenswert. Wärmebrücken sind dabei Schwachstellen, an denen in der Regel die tiefsten raumseitigen Oberflächentemperaturen auftreten. Werden diese zu niedrig, besteht das Risiko der Schimmelbildung. Daher sind Gebäude nach EnEV grundsätzlich so auszuführen, dass der Einfluss von Wärmebrücken nach den anerkannten Regeln der Technik und den jeweils wirtschaftlichen Maßnahmen so gering wie möglich gehalten wird.
Der mit Porenbetonbauteilen mögliche homogene Wandaufbau erlaubt nahezu wärmebrückenfreie Konstruktionen. Ein Vorteil sowohl für den notwendigen Nachweis gemäß EnEV als auch für die spätere thermische Behaglichkeit innerhalb des Gebäudes.
Der Nachweis der Wärmebrücken kann erfolgen durch:
- Berücksichtigen der Wärmebrücken durch Erhöhung der Wärmedurchgangskoeffizienten um Differenz UWB = 0,10 W/(m²K) für die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche.
- Anwenden von Planungsbeispielen nach DIN 4108 Beiblatt 2 und Berücksichtigen der Wärmebrücken durch Erhöhung der Wärmedurchgangskoeffizienten um Differenz UWB = 0,05 W/(m²K) für die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche.
- Genauer Nachweis der Wärmebrücken nach DIN V 4108-6 in Verbindung mit weiteren anerkannten Regeln der Technik.
Für Baukonstruktionen aus Porenbeton steht für den genauen Nachweis ein Wärmebrückenkatalog auf der Website des Bundesverbandes Porenbeton zum Download zur Verfügung. Die jeweiligen Wärmeverlustkoeffizienten sind aus dem übersichtlichen, mit Detailzeichnungen ausgestatteten Katalog schnell und einfach zu entnehmen. Damit wird der Zeitaufwand für die detaillierte Ermittlung von Energieverlusten über Wärmebrücken erheblich reduziert. Gerade bei Porenbetonkonstruktionen zeigt sich, dass deutlich geringere Wärmebrückeneinflüsse vorhanden sind, als sie sich bei Ansatz der bereits reduzierten Pauschale für Konstruktionen nach Beiblatt 2 der DIN 4108 ergeben.
Einseitig verputztes Porenbetonmauerwerk luftdicht
Um Energie einzusparen, ist die wärmeübertragende Umfassungsfläche eines Gebäudes auch dauerhaft luftundurchlässig auszubilden. Hierzu liefert die DIN 4108-7 Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie -beispiele. Unter den auf Bauteilflächen bezogenen Beispielen in der Norm findet sich u. a. der Hinweis darauf, dass mit einer Putzlage versehenes Porenbetonmauerwerk als luftdicht bewertet werden kann.
Zukunftsfähige Produkte für die Anforderungen der EnEV
Mit zukunftsfähigen Porenbetonprodukten zeigt sich die Porenbetonindustrie bestens gerüstet für die verschärften Anforderungen der EnEV. Bauen mit Porenbeton heißt, alle Anforderungen an den heute notwendigen energiesparenden Wärmeschutz zu erfüllen.
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[tab title=“Der Autor“]Dipl.-Ing. Georg Flassenberg ist Leiter Technik und Normung beim Bundesverband Porenbetonindustrie e.V. und Geschäftsführer des EAACA, des europäischen Verbandes der Porenbetonindustrie.
www.bv-porenbeton.de[/tab]
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