Im ersten Halbjahr 2015 sind die Ländereinnahmen durch die Grunderwerbsteuer auf einen neuen Rekordwert von 5,3 Milliarden Euro angestiegen. Demnach klettern die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks anfällt, nach Schätzungen des Statistischen Bundesamts 2015 zum ersten Mal auf über zehn Milliarden Euro. 2010 hatten die Steuereinnahmen noch 5,3 Milliarden Euro betragen.
Zahlreiche Steuererhöhungen seit 2006
Stolze 26 mal wurde die Grunderwerbsteuer von den einzelnen Bundesländern, die seit der Förderalismusreform 2006 für die Festlegung des Steuersatzes verantwortlich ist, erhöht. „Es kann nicht sein, dass Länder und Kommunen versuchen, über immer höhere Grunderwerbsteuern ihre Haushaltslöcher zu schließen und so das Wohnen für die Bürger immer teurer machen.“, so Andreas Ibel, Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW). Es zeigt sich, dass die Wohnkosten von den Ländern durch höhere Grundsteuern nach oben getrieben werden – während sie durch Regelungen wie die Mietpreisbremse zeitgleich begrenzt werden sollen. Das Ziel des Bundes, Mieter finanziell zu entlasten und für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, wird so zur Farce.
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer müssen Käufer einer Immobilie auch Notarkosten von zwei Prozent und Maklergebühren von bis zu 7,14 Prozent zahlen. Bei einem Spitzensatz von 6,5 Prozent, der im Saarland sowie in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg gilt, fallen damit rund 15,6 Prozent der Kosten zusätzlich an Erwerbsnebenkosten an. Bei einem 400.000-Euro-Objekt entspricht dies einer Summe von rund 62.560 Euro.
Kritik von Immobilienverbänden
„Die Schmerzgrenze für immer mehr Immobilienkäufer aus der Mittelschicht ist damit erreicht“, so Ibel weiter. „Mit dem Steuerwettlauf um die höchste Grunderwerbsteuer erschweren die Länder den Erwerb von Wohneigentum und die Bildung einer Altersvorsorge. Das Ziel der Bundesregierung, die Eigentumsquote in Deutschland zu erhöhen, wird damit konterkariert.“
Der Präsident des BFW verweist auf eine Sonderregelung des Länderfinanzausgleichs: Demnach stehen Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Grunderwerbsteuer dem betreffenden Bundesland zu und müssen nicht mit anderen Ländern geteilt werden. „Die Regelung fördert den Wettlauf um immer höhere Grunderwerbsteuern“, so Ibel. „Damit stellt sich der Staat bei seinem Ziel, mehr bezahlbaren Wohnungsneubau zu ermöglichen, selbst ein Bein. Die Zeche dafür zahlen Käufer und Mieter.“
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