Der Berliner Senat hat die seit Juni 2015 bestehende Mietpreisbremse um fünf Jahre bis Mai 2025 verlängert. Die Regelung ergänzt den seit Februar geltenden Mietendeckel. Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (DIE LINKE) verwies darauf, dass es Wohnungen gebe, die vom Mietendeckel ausgenommen, aber von der Mietpreisbremse erfasst seien. Dies betreffe beispielsweise seit 2014 errichtete Neubauwohnungen.
Durch die Verlängerung der Mietpreisbremse gilt Berlin weiterhin als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Bei Wiedervermietung von Wohnungen, für die nicht die Obergrenzen des Berliner Mietendeckels gelten, darf nach den Regelungen zur Mietpreisbremse im Bürgerlichen Gesetzbuch auch in den kommenden fünf Jahren grundsätzlich nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden. Berlin war das erste Bundesland, das die Mietpreisbremse umgesetzt hat.
Quelle: vdiv