Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. April 2021 den sogenannten Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. „Richtig so“, kommentiert der Landesverband Nord des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) die Entscheidung.
Der BFW Landesverband Nord repräsentiert die mittelständische, private Immobilienwirtschaft in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. „Wir sehen uns mit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in unserer Rechtsauffassung bestätigt. Der Berliner Mietendeckel war von der Politik in Berlin rein populistisch motiviert und von vornehein nicht dazu geeignet, den Berliner Wohnungsmarkt zu entlasten“, sagt Sönke Struck, der Vorstandsvorsitzende des BFW Landesverbands Nord. „Der Mietendeckel hat dem Wohnungsmarkt mehr geschadet als genützt: Die Mieterinnen und Mieter müssen nun sehr wahrscheinlich Mieten nachzahlen. Das Vertrauen in die Politik ist einmal mehr erschüttert worden – auch aufseiten der Investorinnen und Investoren. Denn dass der Mietendeckel überhaupt erlassen wurde, zeigt: Die Verantwortlichen in Berlin sind offenbar nicht an einer Zusammenarbeit mit der Immobilienwirtschaft interessiert. In Hamburg haben wir aber die Erfahrung gemacht, dass eine konstruktive Zusammenarbeit von Immobilienwirtschaft, Politik und Verwaltung notwendig ist, um den Wohnungsmarkt zu entlasten.“
Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbands wertet die Entscheidung des Verfassungsgerichts ebenfalls als wichtiges und richtiges Signal: „Die Karlsruher Richter haben die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Mietrecht in vollem Umfang bestätigt. Das ist ein wichtiges Signal für die mittelständische Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, die auf Planungs- und Investitionssicherheit angewiesen ist. Verlässliche, stabile und bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen ermöglichen es, auch in Zukunft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Ein mietrechtlicher Flickenteppich wäre Gift für Mieterinnen und Mieter sowie für die Unternehmen.“
Quelle: BFW Landesverband Nord e.V.
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