„Man kann es drehen und wenden, wie man will: Die Mietpreisbremse ist und bleibt ein Fehler und ein Fremdkörper im Mietrecht. Daran ändern auch die Forderungen zur Angabe der Vormiete und nach einem Rückforderungsanspruch zu viel gezahlter Miete ab Vertragsschluss nichts“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der Präsentation einer Studie des Deutschen Mieterbunds (DMB) zu diesem Thema.
Mietrecht darf kein Wahlkampfthema sein
„Die Debatte um eine Verschärfung der Mietpreisbremse droht zum populistischen Symbol-Thema im Bundestagswahlkampf zu werden“, warnte Gedaschko. „Solche Verschlimmbesserungen an einem ohnehin schädlichen Instrument schaden dem Wohnungsmarkt und damit auch den Mietern.“ Er appellierte an die Politik und alle Partner, sich stattdessen gemeinsam mit aller Kraft für eine zügige Umsetzung der im Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen erarbeiteten Strategie für mehr bezahlbaren Wohnungsbau einzusetzen. „Nur so können wir die Engpässe am Wohnungsmarkt wirklich lösen“, so der GdW-Chef weiter.
Die im Auftrag des Deutschen Mieterbunds veröffentlichte Studie weist erneut deutliche Mängel auf: „Die Datenlage von Immobilienscout 24 ist mager, berücksichtigt wichtige Teilmärkte nicht und ist somit nicht repräsentativ. Die methodischen Schwächen der Regio-Kontext-Studie vom Mai diesen Jahres setzen sich hier fort“, so Gedaschko. „Da aktuelle Gutachten zu undifferenziert sind und nicht dem Anforderungsprofil an eine wissenschaftliche Analyse genügen, hatte sich der Bundesjustizminister Heiko Maas entschieden, die Wirksamkeit der Regelungen zur Mietpreisbremse über ein externes Forschungsvorhaben zu analysieren. Wir vertrauen darauf, dass gerade ein Justizminister zunächst die Ergebnisse des eigenen Gutachtens abwartet und erst auf dieser Basis eine Gesetzesänderung prüft. Alles andere wäre politischer Aktionismus mit Placebo-Effekt im Zeichen der Bundestagswahl“, so der GdW-Chef. Als unfair und ungerecht bezeichnete Gedaschko den Versuch, private Wohnungsunternehmen in ein schlechtes Licht zu stellen. Die beim GdW vertretenen privaten Wohnungsunternehmen haben eine Durchschnittsmiete von 5,62 Euro je Quadratmeter vorzuweisen und liegen damit unter dem Bundesdurchschnitt. Sie sorgen damit ebenfalls für bezahlbaren Wohnraum in Deutschland.
Vergleichsmiete muss ausschlaggebend sein
Besonders die von Mieterbund und Bundesjustizministerium ins Feld geführte Überlegung, Vermieter zu verpflichten, die Vormiete offenzulegen, sei wenig zielführend, so der GdW-Chef. Entscheidend für die Zulässigkeit der vereinbarten Miete ist nämlich nicht die Vormiete, sondern die ortsübliche Vergleichsmiete. Außerdem gibt die Begründung des geltenden Gesetzes zur Mietpreisbremse zu, dass die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete mit Schwierigkeiten verbunden ist. Eine Rückzahlungspflicht bei zu viel gezahlter Miete ab Vertragsschluss wäre daher ungerecht. Dann müsse man ebenso den umgekehrten Fall regeln, wenn Mieter zu wenig Miete gezahlt haben. „Wir brauchen im Mietrecht eine kluge Regelung, die unangemessene Exzesse am Mietwohnungsmarkt verhindert, und keine Regelung, die den gesamten Wohnungsmarkt schädigt und das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter belastet“, erklärte Gedaschko. Im Übrigen gebe es nur ein Mittel, um Mieter vor überzogenen Mietpreissteigerungen in Deutschland zu schützen: mehr bezahlbaren Wohnraum bauen.
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