Anfang Juli wurde der staatliche Anteil für die Förderung von E-Autos – der bisherige Umweltbonus – verdoppelt. Die Förderung heißt jetzt Innovationsprämie und beträgt bis zu 9.000 Euro für reine E-Autos und bis zu 6.750 Euro für Plug-in-Hybride. Der Herstelleranteil bleibt von der Erhöhung unberührt. Die geänderte Förderrichtlinie gilt befristet bis 31. Dezember 2021.
Die Innovationsprämie gilt für gekaufte oder geleaste
- neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden, sowie
- junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt.
Somit ist auch eine rückwirkende Förderung möglich. Der Antrag kann online beim » Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Neben der befristeten Verdopplung des Bundesanteils sieht die geänderte Förderrichtlinie ein Verbot der Kumulierung mit der Förderung durch andere öffentliche Mittel vor. Dies soll eine Überförderung ausschließen. Die Europäische Kommission hat die Innovationsprämie beihilferechtlich geprüft.
Quelle: VDIV
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