Die Ampelkoalition hat sich auf eine Verdoppelung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger geeinigt. Damit wird eine zentrale Forderung der sozial orientierten Wohnungswirtschaft umgesetzt. Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, hatte bereits davor bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag eine Verdoppelung des Zuschusses gefordert. Einpersonenhaushalte bekommen also künftig 270 statt 135 Euro Zuschuss, Zweipersonenhaushalte 350 Euro und jedes weitere Haushaltsmitglied 70 Euro. Angesichts explodierender Fernwärmepreise ist aber zusätzlich eine Entlastung für Fernwärmekunden notwendig.
Gedaschko sieht die angekündigte Verdoppelung des Heizkostenzuschusses als ein extrem wichtiges Signal angesichts immer weiter steigender Energiekosten. „Wir als sozial orientierte Wohnungswirtschaft hatten die Verdoppelung eingefordert, damit Menschen mit geringen Einkommen angesichts ausufernder Heizkosten wirklich wirksam unter die Arme gegriffen wird. Viele Haushalte in Deutschland werden dank dieser notwendigen Maßnahme ein wenig ruhiger schlafen können“, sagt der GdW-Chef.
Fernwärmekunden seien aber in besonderem Maße von den explodierenden Fernwärmepreisen betroffen. Mehrbelastungen von 150 bis 200 Euro monatlich und mehr sprengten hier den finanziellen Rahmen vieler Haushalte komplett. „Für die Empfängerhaushalte von Fernwärme ist deshalb als ergänzende Lösung ein individueller Anspruch auf Ausgleichszahlungen notwendig, die den Betrag der teils enormen Preissteigerungen für die betroffenen Haushalte kompensieren“, fordert Gedaschko.
Notwendig sei angesichts der anhaltenden finanziellen Belastung bei den Energiekosten zudem eine langfristige Lösung beim Wohngeld. Dazu bietet sich nach Ansicht des Verbandspräsidenten die Wiedereinführung der Heizkostenkomponente an, die bereits 2009 und 2010 aufgrund steigender Energiepreise eingeführt wurde. Insgesamt müssen die Beratungen zur Einführung einer Klimakomponente beim Wohngeld und einer vollständigen Angleichung der Systeme von Wohngeld und Kosten der Unterkunft aufgenommen und noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Ein kurzfristiges Löcherstopfen sei zwar bisweilen notwendig, beseitigt das Problem aber nicht nachhaltig.