Selbständige und Kleinunternehmer aus dem Einzelhandel und der Gastronomie sollen einen gesetzlich geregelten Anspruch auf eine Anpassung ihres Mietvertrages haben, wenn sie durch behördliche Nutzungseinschränkungen in Mietzahlungsschwierigkeiten geraten. Das sieht ein Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Danach sollen Pachtminderungen oder auch Sonderkündigungsrechte möglich sein.
Nach Ansicht der Antragsteller darf das Risiko von Corona nach dem Immobilienboom der vergangenen Jahre nicht allein auf die Gewerbetreibenden abgewälzt werden. Vielmehr müssten die Risiken verteilt werden. Im Gegenzug sollen Vermieter das Recht erhalten, in solchen Fällen die Laufzeit von Immobilienkrediten für betroffene Flächen zu verlängern.
Quelle: VDIV
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