Verbraucher können Steckdosen-Solargeräte zur privaten Stromerzeugung bis zu einer Gesamtleistung von 600 Watt jetzt selbst beim Netzbetreiber anmelden, statt wie bisher über einen Elektroinstallateur. Rechtssicher möglich macht dies eine Neuregelung der Norm VDE-AR-N 4105, die Ende April in Kraft trat. „Wir haben uns an diesem Prozess beteiligt, um die dezentrale Energieproduktion auch für Mieter und Kleingärtner voranzubringen, die bisher keine eigene Sonnenenergie nutzen konnten“, sagt Bernhard Weyres-Borchert, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie. Solargeräte, die den DGS-Sicherheitsstandard einhalten, liefern Strom schon ab 8 Cent die Kilowattstunde.
Beim Betrieb von Steckdosen-Solarmodulen ist zu beachten, dass sich der Stromzähler nicht rückwärts dreht. Dies gewährleisten Stromzähler mit Rücklaufsperre. Die Umrüstung, in der Regel durch die Netzbetreiber, scheitert jedoch häufig an deren mangelnder Kooperation, da bislang nur ein Verfahren für die Anmeldung von Stromerzeugungsanlagen über Elektriker existierte. Nun sind alle Netzbetreiber verpflichtet, auch die Anmeldung von Steckdosen-Solargeräten bis 600 Watt durch Laien zu akzeptieren. „Wir sind nun einen Schritt weiter“, sagt Michael Friedrich, Sprecher der Energiegenossenschaft Greenpeace Energy. „Das eigentliche Ziel bleibt aber eine Regelung für Balkon-Solaranlagen wie in Luxemburg. Dort sind solche Anlagen bis zu einer Leistung von 800 Watt komplett von der Anmeldepflicht befreit.“ Solche Anlagen könnten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. „Der Strom wird direkt im eigenen Haushalt erzeugt. Das senkt den CO2-Ausstoß, entlastet die Stromnetze und steigert die Akzeptanz erneuerbarer Energien.“
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