Das Bestellerprinzip gilt mittlerweile seit rund einem Jahr. Seither muss bei einer Neuvermietung derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat. In der Regel ist das der Eigentümer oder Vermieter der Immobilie. Noch immer lehnt mehr als die Hälfte der Makler (54 Prozent) die Gesetzesänderung ab. Das zeigt der Marktmonitor Immobilien 2016 des Immobilienportals Immowelt. Bei einer Ad-Hoc-Umfrage im vergangenen August lag die Ablehnung mit 63 Prozent noch etwas höher.
Kaum Auswirkungen auf das Geschäft
Der Marktmonitor Immobilien zeigt aber auch, dass weniger Makler von der Gesetzesänderung betroffen sind als bislang angenommen. Lediglich 19 Prozent der Immobilienexperten gaben in der aktuellen Befragung an, stark vom Bestellerprinzip betroffen zu sein – im August waren es noch 37 Prozent. Für gut ein Viertel (26 Prozent) der Befragten wirkt sich die Gesetzesänderung überhaupt nicht auf das Geschäft aus, weil sie die Provision auch vorher schon vom Vermieter bekommen haben oder weil die Vermietung von Immobilien nicht zu ihren Geschäftsfeldern gehört.
Erwartungsgemäß fiel den Maklern im Osten Deutschlands die Umstellung leichter: Hier gaben 18 Prozent der Befragten an, dass sie bereits vor der Gesetzesänderung die Provision vom Eigentümer erhalten hätten. Im Süden war dies nur bei 5 Prozent der Fall. Entsprechend fühlten sich im Osten lediglich 13 Prozent der Makler stark betroffen – im Süden waren es dagegen 22 Prozent.
Keine finanzielle Entlastung für die Mieter
Mit dem Bestellerprinzip wollte die Bundesregierung Wohnungssuchende finanziell entlasten. Aber genau diesen Effekt stellt die Mehrheit der Makler infrage. 55 Prozent der Immobilienprofis bezweifeln, dass Mieter durch die Änderung merklich entlastet werden. 60 Prozent glauben sogar, dass die Mieten seit der Einführung des Bestellerprinzips gestiegen sind.
www.immowelt.de