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Nach wie vor werden die Rauchschalter bei den meisten Feststellanlagen selten oder gar nicht ausgetauscht, obwohl die DIN 14677 einen genau definierten Tauschzyklus dafür festsetzt. Wer nicht nach der Norm handelt, trägt ein erhöhtes Haftungsrisiko – wer die Melder fristgerecht austauscht, sorgt für dauerhafte Sicherheit.
Damit im Brandfall Menschenleben gerettet und Sachwerte geschützt werden, ist es leider nicht ausreichend, einmal eine perfekte Brandschutzlösung zu installieren und diese dann sich selbst zu überlassen. Auch wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme dem aktuellen Stand der Technik und allen Anforderungen der Behörden entsprochen hat, ist die regelmäßige Instandhaltung der Anlagentechnik unerlässlich, um dauerhaft umfassende Sicherheit zu gewährleisten. Dazu gehören in festen Zeitintervallen durchzuführende Funktionsprüfungen und Wartungen ebenso wie die Instandsetzung durch Reparatur oder Austausch. Dies betrifft auch die in Feststellanlagen zum Einsatz kommenden Rauchschalter. Die Materialien, aus denen sie gefertigt sind, unterliegen – wie dies für alle elektronischen Geräte gilt – einem natürlichen Alterungsprozess. Äußere Einflüsse können diesen Prozess noch beschleunigen, so dass schließlich die Funktionsfähigkeit des Melders beeinträchtigt ist. Zudem baut das Detektionsprinzip von Rauchschaltern darauf auf, dass im Brandfall Rauch in die Messkammer gelangt und dort detektiert wird. Auf dem gleichen Wege können aber systembedingt auch Schmutzpartikel oder Staub in den Melder geraten und die Messkammer verschmutzen. Vor allem, wenn der Melder nicht über eine Verschmutzungskompensation verfügt, führt dies dazu, dass seine Sensorik mit zunehmender Verschmutzung empfindlicher reagiert: Er interpretiert bereits kleinere Abweichungen vom Ist-Zustand als Rauch, als dies ein fabrikneuer Melder tun würde – und dies kann in der Folge zu Fehlalarmen führen. Entsprechend wichtig ist es, für Melder eine an diesen Alterungserscheinungen orientierte Austauschfrist festzulegen und gewissenhaft darauf zu achten, dass sie auch eingehalten wird.
Genau definierte Tauschzyklen
Bis vor fünf Jahren gab es nur unzureichende normative Vorgaben für die korrekte Instandhaltung einer Feststellanlage und damit verbunden auch für den Meldertausch. Dies machte für die Instandhalter nicht nur die Kontrolle, sondern auch die Aufrechterhaltung der Qualität und Sicherheit zu einem Problem. Im März 2011 wurde dann die DIN 14677 herausgegeben, die im Bereich der Feststellanlagen unter anderem den Meldertausch regelt und damit die bereits vorher gültigen Vorgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für den Betrieb und die Wartung von Feststellanlagen ergänzt. Mit der DIN 14677 wurde erstmalig ein Tauschzyklus für die Rauchschalter, die im Brandfall automatisch die Schließung der Feststellanlage auslösen, festgesetzt. Demnach müssen Rauchschalter ohne Verschmutzungskompensation nach fünf Jahren ausgetauscht werden, für Rauchschalter mit Verschmutzungskompensation, wie den millionenfach bewährten ORS 142 von Hekatron, dagegen, gilt eine Austauschfrist von acht Jahren. Bei diesem Rauchschalter signalisiert zudem die integrierte Revisions- und Serviceanzeige nach acht Jahren, dass ein Austausch fällig ist, und erinnert Betreiber und Errichter so an die Einhaltung der Norm. Wenn ein Hersteller selbst Angaben zum Austausch der Melder macht, so gelten diese. Hekatron verweist in seinen Herstellerangaben auf die DIN 14677 und bestätigt damit deren Vorgabe.
DIN 14677 als Meilenstein begreifen
„Gerade vor dem Hintergrund, dass in der Praxis viele Feststellanlagen 20 Jahre und länger im Betrieb sind, sollte die Branche die DIN 14677 als wichtigen Meilenstein begreifen. Leider gilt aber nach wie vor, dass rund 70 Prozent aller Feststellanlagen im Markt keiner regelmäßigen Funktionsprüfung, Wartung und Instandsetzung unterzogen werden“, bedauert Christian Rudolph, Vertriebsleiter Markt Deutschland bei Hekatron. „Das bedeutet, dass häufig weder der Stand der Technik noch die volle Funktionsfähigkeit der Feststellanlage sichergestellt ist. Als Spezialist für Brandmeldetechnik übernehmen wir Verantwortung und haben dementsprechend bereits seit Inkrafttreten der DIN 14677 auf deren Bedeutung für die Branche hingewiesen. Jetzt starten wir mit einem umfassenden Whitepaper und Veröffentlichungen in wichtigen Fachmedien zu diesem Thema eine neue Sicherheits-Offensive.“
Da die DIN 14677 die allgemein anerkannten Regeln der Technik beschreibt und dabei auch den Austausch von Meldern definiert, ist sie in diesem wie in allen anderen Punkten einzuhalten. Wenn ein Richter über einen Schadensfall zu urteilen hat, kann er die allgemein anerkannten Regeln der Technik als Grundlage nehmen. Entsprechend betont zum Beispiel Christian Maier, Produktmanager Gebäudetechnik und Bauwesen bei der TÜV SÜD Akademie: „Durch die Regelung des Meldertauschs in der DIN 14677 hat man dem Markt eine deutliche Entscheidungshilfe geliefert. So können Gerichte in Verfahren des Mängelgewährleistungsrechts sowie des Delikt- und Produkthaftungsrechts zukünftig die DIN 14677 heranziehen. Wer sein Risiko vermindern will, kann und sollte sich an diese Norm halten. Wer nicht nach ihr handelt, hat ein erhöhtes Haftungsrisiko, da die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht befolgt wurden.“
ORS 142 A für den normgerechten Austausch Prinzipiell liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Anlage beim Betreiber. Der Instandhalter sollte ihn aber nachdrücklich auf die Austauschpflicht und die mit ihrer Missachtung verbundenen Risiken hinweisen, falls der Betreiber sich die mit dieser Maßnahme verbundene Investition sparen will. Wichtig ist auch, dass der Instandhalter nachvollziehbar und nachweisbar dokumentiert, dass er hier seiner Informationspflicht nachgekommen ist. „Wenn der Errichter seine Kunden auf die Notwendigkeit zur Instandhaltung und zum Meldertausch gemäß DIN 14677 hinweist, tut er damit nicht nur etwas für deren Sicherheit, er generiert darüber hinaus für sich selbst ein zusätzliches Geschäft“, erläutert Christian Rudolph. „Mit unserem Austausch-Rauchschalter ORS 142 A bieten wir ihm zudem wertvolle Unterstützung für den normgerechten Austausch und eröffnen ihm ein gewaltiges Umsatzpotenzial.“ Der ORS 142 A entspricht dem ORS 142 technisch und ist auch zu Vorgängermodellen kompatibel. Anders als die laut Norm ebenfalls für den Austausch zugelassenen revisionierten oder reparierten Brandmelder hat er zudem als Neugerät 24 Monate Garantie.
» Zum Whitepaper „Feststellanlagen“
Ausführliche Informationen und Tipps zum Meldertausch und zur Norm vom führenden Spezialisten für anlagentechnischen Brandschutz bietet das Hekatron-Whitepaper DIN 14677. Es steht zum Download im Internet bereit – auf der Homepage des Unternehmens oder unter oben genanntem Link.