Städtebauförderung so hoch wie nie
Die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2015 ist Anfang Mai in Kraft getreten. Der Bund unterstützt damit Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen, demografischen, sozialen und ökologischen Wandels. Laut Bundesbauministerin Barbara Hendricks investiert der Bund in dieser Legislaturperiode „so viel wie noch nie in die Städtebauförderung“. In jedem Jahr stehen 700 Millionen Euro Bundesmittel für den Städtebau zur Verfügung, davon allein 150 Millionen Euro für das Programm Soziale Stadt. Das sei ein klares Signal für Investitionen in die Stadtentwicklung.
Für Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW ist das „eine große Hilfe für die Quartiere und die Menschen, die in ihnen leben“. Die Politik habe erkannt, dass die Herausforderungen in den Städten Unterstützung durch die Politik erfordern. Der GdW teilt daher die Forderung des Deutschen Bundestags an die Bundesregierung, die Bundesmittel für die Städtebauförderung mindestens auf dem Niveau des Jahres 2015 fortzuschreiben. Allein die Hebelwirkung von 1:7 beim Einsatz der Städtebaufördermittel belege die große wirtschaftliche Bedeutung des Programms. Für das Jahr 2015 werden durch die Städtebauförderung städtebauliche Investitionen von rund 10 Milliarden Euro angestoßen.
Städte und Gemeinden profitieren gleichermaßen
Das Geld fließt in Städte und Gemeinden aller Größenordnungen, in Metropolen genauso wie in kleine Gemeinden im ländlichen Raum. Mit den zu erwartenden Folgeinvestitionen von Land, Kommunen und privaten Unternehmen wird laut Ministerium ein erheblicher Wirtschaftsfaktor für die Regionen ausgelöst. Von den Aufträgen profitieren vor allem das lokale Handwerk und Gewerbe.
Für das Förderjahr 2015 stehen folgende Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung zur Verfügung:
- „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zur Förderung der Innenentwicklung (110 Millionen Euro),
- „Stadtumbau“ zur Anpassung an den demografischen und strukturellen Wandel in Ost (105 Millionen Euro) und West (105 Millionen Euro),
- „Soziale Stadt“ für die Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf (150 Millionen Euro Bundesmittel),
- „Städtebaulicher Denkmalschutz“ zum Erhalt historischer Stadtkerne und Stadtquartiere in Ost (70 Millionen Euro) und West (40 Millionen Euro) und
- „Kleinere Städte und Gemeinden“ zur Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen und dünn besiedelten Raum (70 Millionen Euro).
Schwerpunkte der Förderung 2015 sind die Themen „Grün in der Stadt“ sowie „Barrierefreiheit/ Barrierearmut“ für eine generationengerechte Stadt. Diese Förderschwerpunkte wurden von Bund und Ländern explizit in die aktuell unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung 2015 aufgenommen.
Die Städtebauförderung sei, so die Ministerin, eine der größten Erfolgsgeschichten der Bundesrepublik. Seit dem Start im Jahr 1971 hat der Bund rund 16 Milliarden Euro für Projekte zur Beseitigung städtebaulicher Missstände, zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen und zur Stärkung von Innenstädten und Ortszentren bereitgestellt.
Auch Wohnungsrückbau muss gefördert werden
Allerdings, mahnt der GDW-Chef, müsse ein viel stärkeres Augenmerk als bisher bei der Entwicklung der Städte dem Spannungsfeld von Ballungsregionen einerseits und schrumpfenden Räumen andererseits gelten. „Während an der einen Stelle dringend bezahlbarer Wohnungsneubau erforderlich ist, muss die Politik auf der anderen Seite Anreize für den Wohnungsrückbau setzen. Sonst wird es sehr viele trostlose Gemeinden, große Wohnungsleerstände und gefährdete Wohnungsunternehmen geben. Ein Prozess, der die Schrumpfung vieler Regionen wiederum beschleunigen würde“, so Gedaschko. Ebenso bergen der demografische Wandel, die Energiewende und die verstärkte Zuwanderung große Herausforderungen für die Städte und ihre Bewohner.
In diesem Zusammenhang betonte Gedaschko die tragende Rolle der Wohnungswirtschaft. Alleine der GdW vertritt zirka 3000 Wohnungsunternehmen und Sanierungsträger, die mit ihren sechs Millionen Wohnungen zuverlässige Partner der Kommunen seien, wenn es um die Erneuerung der Stadt- und Wohnquartiere und um zufriedene Bewohnerinnen und Bewohner in stabilen Nachbarschaften gehe.
www.bmub.bund.de/N51843/