Immer mehr Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Betreiber von Seniorenanlagen und Krankenhäuser sowie Kommunen setzen auf Blockheizkraftwerke (BHKW). Die Kraftpakete im Keller erzeugen Wärme und Strom zugleich. Seit diesem Jahr müssen Eigentümer von neuen BHKW jedoch die volle EEG-Umlage von 6,79 Cent pro Kilowattstunde für selbst genutzten Strom zahlen. Die entfallene Befreiung von der Umlage lässt viele Unternehmen und Kommunen derzeit zögern, die Technologie in ihren Nichtwohngebäuden einzusetzen. Zu Unrecht, meint Florian Anders von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA). „In vielen Fällen lohnen sich BHKW weiterhin. Erst 2016 hat der Bund die Förderbedingungen erheblich verbessert, vor allem für kleinere Anlagen.“
Wer eine wirtschaftliche Strom- und Wärmeversorgung sucht, sollte sich mit der Kraft-Wärme-Kopplung befassen, sagt Anders. Die Erzeugung von mechanischer Energie zur Umwandlung in elektrischen Strom und die Nutzung der daraus entstehenden Abwärme wird als Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bezeichnet. Die Technologie wird immer beliebter. Der KWK-Anteil an der Nettostromerzeugung wächst stetig an. Von 2003 bis 2016 stieg er deutschlandweit um 38 Prozent auf 19,1 Prozent. Ein Grund dafür sind die vielen neuen BHKW im Leistungsbereich von 10 bis 200 Kilowatt – eine Größe, die für die meisten Unternehmen und Kommunen interessant ist.
Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes von 2016 stärkt kleinere Anlagen, wie sie vermehrt in der Quartiers- und Objektversorgung vorkommen. Der Effekt: Bei BHKW bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung hat sich die Zahl der bezuschussten Vollbenutzungsstunden von 30.000 auf 60.000 erhöht. „Dadurch ist der Ausbau dezentraler Anlagen für kleinere und mittlere Gebäude attraktiver geworden“, erklärt Florian Anders.
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