Der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI) e.V. hat eine aktualisierte Honorierungsempfehlung für die Immobilienwertermittlung veröffentlicht.
Die unverbindliche Empfehlung dient als Orientierungshilfe für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sowie deren Auftraggeber bei der Festlegung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten. Sie soll eine transparente Grundlage für Honorargespräche schaffen und dabei helfen, eine angemessene Vergütung für qualitativ hochwertige Gutachten sicherzustellen.
Die Immobilienwertermittlung ist ein zentraler Bestandteil zur Bestimmung von Markt-, Verkehrs- oder Beleihungswerten von Grundstücken und Gebäuden. ÖbVI erbringen in diesem Bereich ein breites Spektrum an Leistungen, darunter die Erstellung von Verkehrswertgutachten, die Mitwirkung in Gutachterausschüssen sowie Gutachten in Grenz- und Bauprozessen.
Mit der Aktualisierung der Honorierungsempfehlung wurden insbesondere Anpassungen an der Honorartafel vorgenommen, die den wirtschaftlichen Entwicklungen seit der letzten Überarbeitung im Jahr 2022 Rechnung tragen.
Die aktualisierte Honorierungsempfehlung ist auf der Website des BDVI unter folgendem Link abrufbar: www.bdvi.de/de/leistungen/immobilienwertermittlung.