Geringste Förderung „gewinnt“
Ende Januar hat das Bundeskabinett die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgelegte Freiflächenausschreibungsverordnung („Verordnung zur Ausschreibung der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen“) beschlossen. Die Verordnung regelt die künftige Vergütung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen über Ausschreibungen: Solarparks werden an die Bieter vergeben, die ihre Solaranlagen für die geringste Förderung bauen und betreiben.
In den nächsten drei Jahren sollen Anlagen mit einer Leistung von 1,2 Gigawatt ausgeschrieben werden, berichtet die Branchenvereinigung Solar-Cluster Baden-Württemberg. Acker- und Weidelandflächen bleiben mit wenigen Ausnahmen von der Nutzung ausgeschlossen. Bereits im Februar könnte die zuständige Bundesnetzagentur die erste Ausschreibungsrunde bekannt geben. Ab 2017 soll diese Art der finanziellen Förderung auch auf andere erneuerbare Energien ausgeweitet werden. Carsten Tschamber vom Solar Cluster Baden-Württemberg kritisiert die neue Regelung als falschen Weg, Solarstromerzeugung auf freien Flächen zu fördern: „Die Verordnung ist eine Ausgeburt an Bürokratie und behindert die Energiewende.“ Insbesondere Baden- Württemberg werde unter der Regelung leiden. Um seine Klimaschutzziele zu erreichen, benötigt das Land mindestens 500 Megawatt neu installierte Leistung pro Jahr. Ohne ausreichend freie Flächen ist das nicht möglich, sagen Experten. Bereits 2014 lag das Ergebnis im Südwesten unter 300 Megawatt Photovoltaikzubau.
Barriere für kleine Mitbieter
„Die Freiflächenverordnung ist eine Hürde vor allem für Bürgerenergiegenossenschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen“, klagt der Geschäftsführer des Branchenverbands. „Das hemmt die auch von der Bundesregierung gewünschte Vielfalt der teilnehmenden Akteure.“ Die Verordnung umfasse inzwischen über 100 Seiten und sei für juristische Laien kaum zu verstehen. Große Unternehmen hätten hier Vorteile, sie könnten Aufwand und Risiko auf mehrere Solarparkprojekte verteilen. Ein für alle Teilnehmergruppen einfaches und transparentes Verfahren werde so verhindert.
Bleibe außerdem die zur Verfügung stehende Fläche weiter so gering oder werde sie nur wenig erweitert, senke das die Kosten des komplizierten Verfahrens nicht, sondern erhöhe sie sogar, prognostiziert Tschamber. Der Wettbewerb sei dann zu sehr eingeschränkt. Derzeit sind praktisch nur Konversionsflächen sowie Gebiete in unmittelbarer Nähe von Autobahnen und Gleisen als Standorte vorgesehen. Der Physiker hält zusätzlich landwirtschaftliche Flächen für nötig, erst dann könnten die Kosten pro Kilowattstunde unter den derzeitigen Wert sinken. Bundesweit 600 bis 700 Hektar Ackerland pro Jahr würden für eine Kostenreduktion ausreichen, nur 0,0035 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Deutschland. „Um 1 Prozent der Nutzfläche durch Photovoltaik zu belegen, bräuchte man rund 300 Jahre. Eine Konkurrenz zur Landwirtschaft erwächst daraus sicher nicht.“ Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte sich bei der Flächengröße gegen den Entwurf von Gabriel durchgesetzt, der eine stärkere Öffnung vorsah.
Mit dem Ausschreibungsmodell wird künftig die Höhe der Förderung nicht mehr gesetzlich festgeschrieben, sondern im Wettbewerb ermittelt. Das soll Kosten sparen, erklärte die Bundesregierung. Auch andere Fachleute halten die Prognose für dieses Modell zumindest für fraglich. Die Bundesnetzagentur wird in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils drei Pilot-Ausschreibungsrunden durchführen. Im Jahr 2015 sind es insgesamt 500 Megawatt, 2016 dann 400 Megawatt und 2017 300 Megawatt. Wird das Volumen im Einzelfall nicht ausgeschöpft, erhöht dies entsprechend das Volumen der folgenden Ausschreibungen. Die Verordnung bedarf weder der Zustimmung des Bundestags noch des Bundesrats und tritt mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
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