Mit dem Branchenpaket Wohnungsunternehmen hat die DATEV eG eine passgenaue Lösung für das Rechnungswesen wohnungswirtschaftlicher Betriebe entwickelt, die alle branchenspezifischen Anforderungen abdeckt. Sie richtet sich in erster Linie an Unternehmen, die unter die Verordnung über die Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen fallen, sowie an die sie betreuenden steuerlichen Berater. Das neue Branchenpaket enthält einen speziellen Kontenrahmen, eine entsprechende betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) sowie einen Controllingreport, mit dem sich die Finanzdaten und Unternehmenskennzahlen übersichtlich darstellen lassen.
Der branchenspezifische Kontenrahmen berücksichtigt die Besonderheiten der Wohnungsbranche und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben der Formblattverordnung für Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV). Der Jahresabschluss lässt sich damit auf Basis von Kontenzwecken erstellen. So entfällt die bisher für eine Bilanz-Gliederung nach der Formblattverordnung notwendige individuelle beziehungsweise Kanzlei-Zuordnungstabelle. Der Abschluss kann parallel ebenfalls nach der HGB-Abschlussgliederung erstellt werden.
Anschließend lässt sich der Jahresabschluss einfach prüfen und direkt automatisiert elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Die Basis für diese E-Bilanz bildet die Branchentaxonomie für Wohnungswirtschaft. Sie löst die manuelle Zuordnung im E-Bilanz-Assistenten ab und beschleunigt damit den Prozess der Abschlusserstellung und Übermittlung. Zudem sorgen leistungsfähige Schnittstellen für einen reibungslosen Prozess im Zusammenspiel der DATEV-Lösungen mit im Betrieb eingesetzter Branchen-Software. Ergänzend können weitere branchenspezifische Lösungen von DATEV-Software-Kooperationspartnern eingebunden werden, beispielsweise integrierte Gesamtlösungen zur Verwaltung von Immobilien.
Das neue Branchenpaket Wohnungsunternehmen ist mit den aktuellen Versionen der DATEV-Lösungen für das Rechnungswesen nutzbar und basiert auf den Standardkontenrahmen (SKR) 03/04. Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften steht es bereits für Abschlüsse nach der Formblattverordnung des Wirtschaftsjahrs 2020 zur Verfügung. Ab dem Wirtschaftsjahr 2021 können es auch Unternehmen mit der Gesellschaftsform GmbH & Co. KG verwenden. Das Branchenpaket kann zudem auch für Unternehmen, die nicht unter die Formblattverordnung für Wohnungsunternehmen fallen, genutzt werden. Somit profitieren weitere Gesellschaftsformen vom branchenspezifischen Kontenrahmen und den Auswertungen.
Quelle: PM DATEV
Bild: pixabay.de
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