Bald wird es so weit sein: WEG-Verwalter werden dann aller Voraussicht nach einen Sach- und Fachkundenachweis und einen Versicherungsschutz nachweisen müssen, um als WEG-Verwalter tätig sein zu dürfen. Bisher benötigen Mietverwalter ab einer gewissen Größe ihrer Verwaltung zwar einen Gewerbeschein, aber für die Erteilung dieser Erlaubnis sind lediglich die persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse zu belegen.
Seit vielen Jahren fordern die Verbände auch aufgrund der treuhänderischen Tätigkeit und der Verwaltung von Vermögen einen Nachweis einer Sach- und Fachkunde sowie einen Versicherungsschutz. Nun ist es den Branchenvertretern gelungen, die Politiker von dieser Notwendigkeit zu überzeugen. So hat das Bundeswirtschaftsministerium zunächst im Juli 2015 in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler beraten. Im August 2016 wurde der Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Wohnungseigentumsverwalter sowie Immobilienmakler beschlossen. Derzeit wird der Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag bearbeitet. In diesem Jahr könnte dieses Gesetz dann in Kraft treten.
Was ist neu?
WEG-Verwalter sollen künftig einen Sachkundenachweis sowie Nachweise über ihre Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorlegen müssen, bevor sie eine Gewerbeerlaubnis nach Paragraf 34c erhalten. Die erforderliche Sachkunde sollen WEG-Verwalter durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Prüfung nachweisen. Aber nicht nur die Inhaber einer Verwaltung, sondern auch ihre Mitarbeiter müssen sich schulen und Qualifikationen nachweisen. Für diese ist allerdings keine Prüfung vor der IHK vorgesehen.
Wer ist davon betroffen?
Verwalter, die bereits tätig sind, sollen verpflichtet werden, innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Neuregelung einen Zulassungsantrag zu stellen und die erforderlichen Nachweise vorzulegen. Für „alte Hasen“ gibt es eine Alte-Hasen-Regelung: Wer bei Inkrafttreten des Gesetzes mindestens sechs Jahre ununterbrochen als WEG-Verwalter tätig war, muss zwar auch einen Zulassungsantrag stellen, wird aber vom Nachweis der Sachkunde befreit sein. Diese Alte-Hasen-Regelung gilt jedoch ausschließlich für ein Übergangsjahr. Zunächst soll dieses Gesetz nur für WEG-Verwalter gelten; Mietverwalter wurden im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt, und das, obwohl sie ebenso treuhänderisch tätig sind. Derzeit wird im Bundestag diskutiert, ob das Gesetz ausgeweitet wird und dieses auch für Mietverwalter zum Tragen kommt.
Was wird Gegenstand der Sachkundeprüfung für WEG-Verwalter sein?
Die Inhalte der Sachkundeprüfung werden in der Rechtsverordnung geregelt, die nach der Verkündigung des Gesetzes erarbeitet wird. Der Gesetzentwurf enthält jedoch in seiner Begründung Hinweise, was ein WEG-Verwalter nach dem gesetzlichen Leitbild leisten muss. Hiernach müssen WEG-Verwalter „mit den rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere des Wohnungseigentumsrechts“ auskennen. Neben vielfältigen Rechtskenntnissen sind auch Grundkenntnisse auf bautechnischem Gebiet erforderlich. Zudem sind die Anforderungen gerade an Wohnungseigentumsverwalter durch die Herausforderungen der energetischen Gebäudesanierung und Modernisierung des Immobilienbestands zur Erreichung der Klimaschutzziele erheblich gestiegen. Für die verantwortungsvolle Verwaltung von Wohnungseigentum im Sinne der Eigentümer sind Fachkenntnisse in einer ganzen Reihe von Fachgebieten erforderlich.
Wer bietet zum Beispiel eine entsprechende Vorbereitung auf die Sach- und Fachkundeprüfung an? Seit fast 25 Jahren ist die Europäische Immobilien-Akademie (EIA) als eine der wenigen staatlich anerkannten Fachschulen in Deutschland im Immobilienbereich etabliert. Die Weiterbildung für Immobilienverwalter gehört von Anfang an zum Lehrgangskonzept der Fachschule des Immobilienverbands Deutschland. Mit sieben Schulungsorten bundesweit und auch online aufgestellt, kann der Lehrgang „Gepr. Miet- und WEG-Verwalter/in“ (EIA) in Saarbrücken, Berlin, Leipzig, Köln, Mainz, Kassel und Hamburg absolviert werden. Zu den Lerninhalten gehören: Arten von Verwaltungen, Verwaltervertrag, Aufgaben und Befugnisse des Verwalters, Praxis und Recht der WEG-Verwaltung, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan oder Buchung der Hausbewirtschaftung. Darüber hinaus werden organisatorische Abläufe gelehrt. So sind folgende Themenbereiche auch Gegenstand des Lehrplans: Organe der Verwaltung, Durchführung der Eigentümerversammlung, Psychologie für Verwalter, die Mietverwaltung, das Mietrecht und die Mietvertragsgestaltung, aber auch die technische Verwaltung und die Büroorganisation. Zusätzlich zum EIA-Zertifikat besteht an den meisten Schulungsorten auch die Möglichkeit, das IHK Zertifikat „Immobilienverwalter IHK“ zu erreichen.
Der Lehrgang „Miet- und WEG-Verwalter/ in (IHK)“ ist Teil des Online-Fortbildungskonzepts der Europäischen Immobilien- Akademie, der auch zum Abschluss „Diplom-Immobilienverwalter“ (EIA) vorbereitet. Der Lehrgang besteht aus den Teilmodulen „Mietverwaltung von Wohnimmobilien“ und „Verwaltung von Wohnungseigentum“. Darüber hinaus können auch Lehrgänge zu den Themen „Verwaltung von Gewerbeimmobilien“ und „Technische Verwaltung“ an der EIA-Online-Akademie belegt werden. Zielgruppe sind Personen, die als Quereinsteiger in den Bereich der Immobilienverwaltung wollen, oder Personen, die bereits in der Immobilienverwaltung tätig sind und sich vertiefende Kenntnisse aneignen wollen. Es sind vor allem Personen angesprochen, die nicht die Zeit aufbringen können, am Präsenzunterricht teilzunehmen und lange Anfahrtswege und Übernachtungen in Kauf zu nehmen.
www.eia-akademie.de