Ausführliche Antworten auf häufig gestellte Fragen
Die Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung (Arge Heiwako) gibt mit einer umfassenden Zusammenstellung von FAQ Antworten auf häufig gestellte Fragen zu vielen Bereichen rund um die Abrechnung von Heizwärme sowie Warm- und Kaltwasser.
| Welchen Zweck hat die Abrechnung nach Verbrauch?
Die verbrauchsabhängige Abrechnung trägt ganz erheblich zum bewussten Energie- und Wasserverbrauch und damit zum Klimaschutz bei. Untersuchungen zeigen, dass allein durch das Vorhandensein von Messgeräten, Einsparungen zwischen 20 und 25 Prozent möglich sind. Nur wenn der Verbrauch gemessen wird, gehen wir sparsam mit den Ressourcen um. Pauschale Verteilungen fördern dagegen Verschwendung. Die verbrauchsabhängige Abrechnung ist eine der günstigsten Möglichkeiten der Energie- und Kostenersparnis und in der Heizkostenverordnung verbindlich vorgeschrieben.
| Wo gibt es Regeln für die verbrauchsabhängige Abrechnung?
Die „Verordnung über die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung“ wurde im Jahr 1981 eingeführt und war eine Folge des Energieeinsparungsgesetzes und den Energiekrisen aus den 70er-Jahren. Sie wurde 1984, 1989 und 2008 novelliert und stellt die rechtliche Grundlage und das Regelwerk zur Durchführung der jährlichen Wärmekostenabrechnung dar. In der Heizkostenverordnung ist geregelt, dass in zentral beheizten Mehrfamilienhäusern eine Abrechnung nach Verbrauch zu erfolgen hat und wie abzurechnen ist.
| Ist eine Kaltwasserabrechnung vorgeschrieben?
Zur Messung des Kaltwasserverbrauchs besteht für Bestandsgebäude nicht in allen Bundesländern eine gesetzliche Verpflichtung. In Neubauten schreiben die Länderbauordnungen jedoch im Regelfall seit Mitte der 90er-Jahre die Abrechnung von Kaltwasserkosten nach Verbrauch vor. Dennoch ist es heute auch in der überwiegenden Zahl der vor den 90er-Jahren erbauten Gebäude üblich, den Kaltwasserverbrauch zu messen. Das ist eine sinnvolle Maßnahme zur Verbrauchssenkung bei stetig steigenden Wasserkosten.
| Was sind Heizkostenverteiler?
Heizkostenverteiler gibt es in Europa seit den 20er-Jahren. Die Geräte wurden technisch immer weiterentwickelt und sind eine preiswerte Möglichkeit der gerechten Kostenverteilung. Ihr Einsatz sorgt in Millionen Haushalten für sparsamen Verbrauch. Heizkostenverteiler gibt es nach dem Verdunstungsprinzip und mit elektronischer Messwerterfassung. Die Geräte werden direkt am Heizkörper montiert und nehmen dort die Wärmeabgabe als Verdunstung einer Flüssigkeit auf oder erfassen den Verbrauch elektronisch.
| Gibt es technische Regeln für Heizkostenverteiler?
Technische Vorschriften zum Aufbau von Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip und elektronischen Heizkostenverteilern stehen in den Europäischen Normen EN 834 und EN 835. Alle in Deutschland eingesetzten Erfassungsgeräte sind gemäß den deutschen und europäischen Bestimmungen und Zulassungsnormen geprüft und nach Paragraf 5 der Heizkostenverordnung zugelassen.
| Welche Skalensysteme gibt es bei Heizkostenverteilern?
Bei Heizkostenverteilern gibt es zwei Skalensysteme: Bei Einheitsskalen hat jeder Heizkostenverteiler die gleiche Skala beziehungsweise bei elektronischen Heizkostenverteilern die gleiche Codierstufe. Die Anzeigewerte sind mit den jeweils ermittelten Bewertungsfaktoren des Heizkörpers zu multiplizieren. Der Bewertungsfaktor ist von der Heizleistung des Heizkörpers, dem Heizkörpertyp und der Montageart abhängig und wird typischerweise auf der Abrechnung ausgedruckt. Die Summe der so ermittelten Werte findet sich als Verbrauchseinheiten in der Abrechnung wieder. Bei Produktskalen gehen die abgelesenen Verbrauchswerte ohne Umrechnung in die Heizkostenabrechnung ein. Die Summe aller Ablesewerte findet sich in der Abrechnung wieder.
| Warum gibt es manchmal zwei Heizkostenverteiler an einem Heizkörper?
Bei größeren Heizkörpern werden wegen der ungleichen Wärmeverteilung im Heizkörper meistens zwei Heizkostenverteiler eingesetzt. Heizkosten werden deshalb nicht doppelt bezahlt. Die Bewertung der Heizleistung des Heizkörpers erfolgt in diesen Fällen für jeden Heizkostenverteiler nur zur Hälfte, so dass die Summe beider Bewertungsfaktoren der Heizleistung des Heizkörpers entspricht.
| Können Badewannenkonvektoren mit Heizkostenverteilern ausgestattet werden?
Heizkörper hinter Badewannenschürzen in innenliegenden Bädern können aus technischen Gründen nicht beziehungsweise nur sehr bedingt mit Heizkostenverteilern ausgestattet werden. Der Wärmestau hinter der Verkleidung und heißes Badewasser können die Verbrauchsanzeige beeinflussen. Der Verbrauch wird in diesen Fällen im Regelfall geschätzt.
| Welche Messgeräte müssen geeicht sein?
Warmwasserzähler und Wärmezähler müssen alle fünf Jahre und Kaltwasserzähler alle sechs Jahre geeicht werden. Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip und elektronische Heizkostenverteiler gehören zu den „nicht eichpflichtigen Messhilfsverfahren“ und unterliegen keiner Eichpflicht. Für die Einhaltung der Eichpflicht ist der Besitzer der Messgeräte verantwortlich, also der Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer. Die Jahreszahl auf der Plombe beziehungsweise Klebemarke zeigt das Jahr der letzten Eichung, bei manchem Hersteller auch den Ablauf der Eichung. Bei Messgeräten, die nach den Vorschriften der europäischen Messgeräterichtlinie in Verkehr gebracht werden, ersetzt ein CE-M-Zeichen die nationale Eichmarke. Das „M“ steht dabei für Metrologie. Auch für diese Messgeräte gelten ohne Einschränkung die nationalen Eichgültigkeitsdauern.