Gut gedämmte Gebäude geben rund fünfmal weniger Wärme ab als schwach gedämmte. Das spart Heizkosten ein, erhöht den Wohnkomfort und beugt gesundheitsschädlicher Schimmelbildung vor. Es kann durchaus sinnvoll sein, die bestehende Dämmschicht weiter genutzt werden. Die sogenannte Aufdopplung reduziert die Dicke der neu anzubringenden Dämmschicht, der Wärmeschutz entspricht aber trotzdem dem einer zeitgemäßen Dämmung. „Ob ganz neu dämmen oder aufdoppeln – die Förderbedingungen für die Anbringung einer Wärmedämmung sind so gut wie nie“, betont Frank Hettler von Zukunft Altbau, einem Informations- und Beratungsnetzwerk, das vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gefördert wird.
Es berät gewerkeneutral, fachübergreifend und kostenfrei. Die Zeit das Gebäude energetisch aufzurüsten ist derzeit sehr günstig. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gewährt für eine Dämmung der Außenwand Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit. Somit glatte 5000 Euro mehr als bislang. Hat die vorhandene Dämmschicht keine Schäden, kann sich auch eine Nachrüstung lohnen. Das bisherige Dämmsystem muss nicht auf den Müll und kann weiter Energie einsparen. Auf die alte Dämmung wird eine zweite, neue Dämmschicht angebracht, man spricht deshalb von einer „Aufdopplung“. Weder das Material noch die Dicke der neuen Schicht müssen der alten Dämmung gleichen. Wichtig ist stattdessen, dass der U-Wert des aufgedoppelten Wärmedämm-Verbundsystems unter 0,2 W/(m2K) liegt.
Dann ist der Wärmeschutz wieder zukunftsfähig. Auch die positiven Effekte auf Wohnkomfort, Heizkosten und Klima entsprechen denen einer neuen Fassadendämmung.
| Verbesserte Fördermittel nutzen
Angst vor einer unwirtschaftlichen Investition müssen Hauseigentümer bei einer fachmännisch angebrachten Dämmung nicht hab In der Regel sind die Energieeinsparungen innerhalb der Lebensdauer der Fassade so
hoch, dass sie die Kosten für die energetische Sanierung mindestens decken. Die Zusatzkosten einer über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Dämmung decken Fördermittel ab. Mit der höheren Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit Januar 2021 macht das noch mehr Sinn. Sie verbessert die ohnehin guten Bedingungen für Antragsteller noch weiter.
Die förderfähigen Kosten sind von 50.000 auf 60.000 Euro gestiegen. Außerdem erhöht sich der Zuschuss unter bestimmten Bedingungen von 20 auf 25 Prozent der Investitionskosten. Den Höchstbetrag bekommen diejenigen, die eine geförderte Gebäudeenergieberatung mit anschließender Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) für Wohngebäude durchführen lassen. Auch Personen, die bereits einen vom Bund geförderten Sanierungsfahrplan vorliegen haben und eine Maßnahme daraus realisieren, werden mit 25 Prozent gefördert. Kostet eine Dämmung 60.000 Euro, gibt der Staat also bis zu 15.000 Euro hinzu. „So gut waren die staatlichen Förderungen für energieeffiziente Gebäude noch nie“, sagt Frank Hettler. „Auch die Beratung und Planung durch qualifizierte Gebäudeenergieberater ist förderfähig. So gewährt der Staat Hauseigentümern optimale finanzielle Bedingungen für die Haussanierung.“
Auch die seit 1. Januar 2021 geltende CO2-Bepreisung ist ein weiteres Kostenargument für eine gute Dämmung. Die Bepreisung ist zu Jahresbeginn mit einem Wert von 25 uro pro Tonne CO2 gestartet. Das entspricht einem Aufschlag von 79 Euro pro 1000 Liter Heizöl. 2022 werden 30 Euro pro Tonne CO2 fällig, 2023 sind es 35 Euro,
2024 dann 45 Euro und ein Jahr später 55 Euro. Ab 2026 sollen weitere Erhöhungen folgen; wie hoch sie ausfallen werden, ist aber noch unklar. Fest steht aber: Wer bereits heute gut dämmt, spart in den nächsten Jahren deutlich an Heizkosten – Tendenz steigend.