KfW führt Zuschussvariante ein
Seit dem 1. Oktober 2014 können private Eigentümer und Mieter von Zuschüssen profitieren, die dem Abbau von Barrieren in Wohngebäuden dienen und zugleich die Einbruchsicherheit erhöhen sollen. Hierfür stellt der Bund insgesamt 54 Millionen Euro bis 2018 zur Verfügung.
Mit der neuen Förderung wird das seit fünf Jahren erfolgreiche Kreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) „Altersgerecht umbauen“ um eine Zuschussvariante ergänzt. Kombiniert werden können die Zuschüsse mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung.
Demografischer Wandel
Der Programmstart fällt auf den „Internationalen Tag der älteren Menschen“, den die Vereinten Nationen im Jahr 1991 ausgerufen haben, um die Herausforderungen und Chancen des demografischen Wandels in das Bewusstsein der Weltöffentlichkeit zu rücken.
Bundesbauministerin Barbara Hendricks betont: „Bei der Sanierung von Wohngebäuden können Bauherren durch die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen nun drei Fliegen mit einer Klappe schlagen und Kosten sparen, weil sie die Immobilie nur einmal anfassen müssen. Sie können die energetische Sanierung mit dem Abbau von Schwellen in der Wohnung verbinden und zugleich etwas für die Sicherheit gegen Einbrüche tun.“
„Die neue Zuschussvariante im Programm Altersgerecht umbauen ist eine Alternative zum Kreditprogramm der KfW“, sagt Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW-Bankengruppe. „Um so lange wie möglich selbstbestimmt in der gewohnten Wohnumgebung leben zu können, fördern wir den barrierefreien oder -armen Umbau von Wohnimmobilien. Damit wird der Wohnkomfort erhöht und die Lebensqualität zum Beispiel von älteren Menschen wie auch junger Familien verbessert”, so Hengster.
Das neue Zuschussprogramm setzt dieselben Förderstandards wie das bestehende Kreditprogramm Altersgerecht umbauen. Mit dem Programm werden beispielsweise bodengleiche, moderne Duschen, großzügig geschnittene Räume oder auch schwellenlose und einbruchhemmende Haus- und Wohneingangstüren gefördert. Durch einen frühzeitigen Umbau werden präventiv die Sturz- und Unfallgefahr gesenkt und Erleichterungen für pflegende Personen geschaffen.
Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter. Finanziert werden bis zu 8 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für die Durchführung einzelner, frei kombinierbarer Maßnahmen zur Barrierereduzierung, maximal jedoch 4000 Euro pro Wohneinheit. Für den Förderstandard Altersgerechtes Haus können Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen
Investitionskosten, maximal 5000 Euro pro Wohneinheit, beantragt werden.
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