Nach Angaben des Forums Brandrauchprävention gibt es 400 Brandtote und zehnmal so viele Verletze pro Jahr in Deutschland. Rauchwarnmelder können mit ihrem lauten Signalton in Brandfällen die Bewohner alarmieren und lebensrettende Sekunden zur Flucht ermöglichen. Vorgeschrieben ist die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern in den jeweiligen Landesbauordnungen.
Einbau, Betrieb und Instandhaltung der Lebensretter sind in der Anwendungsnorm DIN 14676 beschrieben, die aktuell einer Novellierung unterzogen wird. „Von Anfang Januar bis Ende Juli 2017, wurde die Norm, nach der Diskussion verschiedener Interessenkreise, inhaltlich bearbeitet. Bis Januar 2018 befindet sich die Norm in der sogenannten Kommentierungsphase, ehe sie voraussichtlich im Februar 2018 verabschiedet wird”, erklärt KALO-Rauchwarnmelder-Experte Kai Piepkorn.
Während nach der alten DIN 14676 die Wartung der ferninspizierbaren Rauchwarnmelder ohne Sichtprüfung eine rechtliche Grauzone war, möchte das Deutsche Institut für Normung diese Zweifel mit der Novellierung ausräumen. Dazu definiert die neue Norm drei Rauchwarnmeldertypen, die unterschiedliche Anforderungen an die Inspektion mit sich bringen: Einzelmelder (Typ A), Melder mit Teil-Ferninspektion (Typ B) und Melder mit kompletter Ferninspektion (Typ C).
„Rauchwarnmelder des Typs A, die keine Möglichkeit zur Ferninspektion bieten, sollen auch weiterhin jedes Jahr mittels Sichtprüfung auf sämtliche Funktionen überprüft werden. Bei Meldern des Typs B soll die jährliche Kontrolle der Energieversorgung, der Funktion des Warnsignals und der Rauchkammer sowie die Demontageerkennung mittels Ferninspektion erfolgen. Die Kontrolle auf Öffnung des Raucheintritts und die Umfeldüberwachung hingegen soll alle drei Jahre durch eine Sichtprüfung erfolgen”, so der KALO-Experte. „Melder des Typs C mit kompletter Ferninspektion sollen zukünftig ohne Sichtprüfung auskommen. Alle wichtigen Geräteparameter können, sofern der aktuelle Bearbeitungsstand der Norm bestätigt wird, einmal im Jahr aus der Ferne inspiziert werden, wenn die Kunden dies wünschen”, erklärt Kai Piepkorn weiter.
Durch die voraussichtliche Anpassung der neuen Norm an die technischen Möglichkeiten könnte deren Ausbau weiter gestützt werden und Wohnungsunternehmen, Verwalter sowie Dienstleistungsanbieter bekämen Klarheit für die Praxis. Bei der Suche nach einem passenden Dienstleistungspartner sollten Verwalter neben der Qualität der verbauten Rauchwarnmelder auch auf Umfang und Qualität des Serviceangebots achten.
Der Hamburger Full-Service Dienstleister Kalorimeta AG & Co. KG (KALO) ist bereits seit über zehn Jahren im Rauchwarnmeldergeschäft tätig und bietet für seine Kunden ein umfangreiches Serviceangebot. KALO verfügt über ein flächendeckendes Netz von zertifizierten Servicefachkräften und ist auf die Novellierung der DIN-Norm perfekt vorbereitet. Neben der Installation und Wartung der Rauchwarnmelder, hat das Hamburger Unternehmen für seine Kunden auch eine Notrufhotline eingerichtet. Kommt es zu Störfällen, können sich die betroffenen Nutzer im Rahmen einer 24-Stunden-Rufbereitschaft an das Unternehmen wenden. Dieses Alles-aus-einer-Hand-Paket spart Zeit und Kosten und sorgt für ein hohes Maß an Flexibilität.
Quelle: KALORIMETA AG & Co. KG