Nape soll großen Nutzen bringen
Das Bundeskabinett hat das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossen. „Das ist das umfangreichste Maßnahmenpaket, das je eine Bundesregierung zum Klimaschutz vorgelegt hat“, sagt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Und: „Damit zeigen wir, dass wir uns nicht nur Ziele setzen, sondern sie auch einhalten. Das ist ein wichtiges vertrauensbildendes Signal für die Klimakonferenz in Lima.“
Mit dem Aktionsprogramm will die Bundesregierung sicherstellen, dass Deutschland seine Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert. Dieses Ziel hatte sich die Regierung 2007 gesetzt. Ohne das Programm hätte Deutschland aktuellen Projektionen zufolge das Ziel um fünf bis acht Prozentpunkte verfehlt.
Hendricks: „Mit diesem Paket werden wir unsere Klimaschutz-Anstrengungen im Vergleich zu den letzten 15 Jahren verdreifachen. Das zeigt, wie ambitioniert unser Aktionsprogramm ist. Aber nur so können wir den Rückstand aus der Vergangenheit vollständig aufholen.“ Das Aktionsprogramm beinhaltet Maßnahmen für eine zusätzliche Minderung von 62 bis 78 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid-(CO2-)Äquivalenten gegenüber der aktuellen Projektion für 2020. Die Spannbreite ergibt sich aus unterschiedlichen Annahmen zur Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen. „Ich habe großen Wert darauf gelegt, dass wir konservativ kalkulieren und uns bei der Wirksamkeit von Maßnahmen nichts schönrechnen“, meint die Ministerin.
Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (Nape)
Alle Sektoren haben einen Beitrag zum Gesamtpaket geliefert. Mit 25 bis 30 Millionen Tonnen den größten Anteil macht die Energieeffizienz aus mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (Nape) des Bundeswirtschaftsministeriums. Dazu kommen weitere Maßnahmen im Bereich „Klimafreundliches Bauen und Wohnen“ (1,5 bis 4,7 Millionen Tonnen). Zusätzliche Maßnahmen im Stromsektor tragen 22 Millionen Tonnen bei. Dazu wird Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) ein Konzept ausarbeiten, wie diese 22 Millionen Tonnen als Minderungsverpflichtung auf den gesamten Kraftwerkspark in Deutschland verteilt werden. Zentral ist in diesem Zusammenhang auch die schnelle Reparatur des europäischen Emissionshandels, der aufgrund der derzeitigen Überliquidität keine ausreichenden wirtschaftlichen Anreize für Klimaschutzinvestitionen mehr setzt.
Der Verkehrsbereich trägt mit 7 bis 10 Millionen Tonnen zum Aktionsprogramm bei. Dazu kommen noch Maßnahmen zur Minderung nicht energiebedingter Emissionen in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und Abfallwirtschaft (3 bis 7,7 Millionen Tonnen) sowie in der Landwirtschaft (rund 3,6 Millionen Tonnen).
Darüber hinaus enthält das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 eine Reihe von Maßnahmen, die schwer zu quantifizieren sind. Hierzu zählen insbesondere Beratung und Information sowie die Effekte von Aus- und Fortbildung. Dennoch tragen auch diese Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasen bei. Auch Forschung und Entwicklung sind unabdingbar, um die notwendige schrittweise Dekarbonisierung der Volkswirtschaft, also weniger CO2, zu erreichen.
Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand ist ebenfalls von besonderer Bedeutung, etwa die öffentliche Beschaffung und die energetische Sanierung öffentlicher Liegenschaften. Diese Maßnahmen zusammen können laut dem zuständigen Ministerium einen Beitrag von mindestens 3 bis 4 Millionen Tonnen bis 2020 erbringen, sodass über das Gesamtvolumen des Programms in Höhe von 78 Millionen Tonnen hinaus eine Minderung von 82 Millionen Tonnen erreicht werden kann.
Monitoring mit jährlichem Klimaschutzbericht
Für die Umsetzung des Aktionsprogramms setzt die Bundesregierung sowohl auf ein regelmäßiges Monitoring mit einem jährlichen Klimaschutzbericht als auch auf die Beteiligung aller Akteure – Länder, Kommunen, gesellschaftliche Gruppen und Verbände. Hendricks: „Klimaschutz ist eine große Gemeinschaftsaufgabe. Darum ist es so wichtig, dass alle Bereiche ihren Beitrag leisten. Wir werden uns auf diesem Paket nicht ausruhen, sondern dabei mithelfen, dass alle ihre Maßnahmen konsequent umsetzen, und zwar ehrgeizig und umfassend.“ Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 sowie ein Hintergrundpapier dazu ist im Internet zu finden.
www.bmub.bund.de/P3616/
Die Wohnungswirtschaft wie der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) begrüßt die Pläne der Bundesregierung, die energetische Gebäudesanierung zukünftig stärker fördern zu wollen. Die Gebäudesanierungsprogramme der Bankengruppe Kreditanstalt für Wiederaufbau sollen um 200 Millionen Euro auf 2 Milliarden Euro aufgestockt werden. Positiv sieht der GdW zudem, dass davon 300 Millionen Euro für Zuschüsse geplant sind. „Die Pläne eines verstärkten staatlichen Engagements bei der Gebäudesanierung sind ein Schritt in die richtige Richtung und entsprechen einer intensiven Forderung des GdW. Diese Vorhaben müssen nun zügig und langfristig mithilfe eines Gesetzgebungsverfahrens festgeschrieben werden“, erklärt Axel Gedaschko, Präsident des GdW-Bundesverbands.
Die Wohnungswirtschaft begrüßt insbesondere die Aussage im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz, dass bei Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Anpassungen der Modernisierungsmieterhöhung darauf zu achten ist, dass die Anreize im Mietrecht für energetische Modernisierungen nicht verringert werden. Der GdW warnt davor, die Umlage der Kosten energetischer Modernisierung von Wohnungen, wie im Koalitionsvertrag beschrieben, einzuschränken. Das würde Investitionen in die energetische Modernisierung abwürgen, zudem Arbeitsplätze gefährden und die gesamte Energiewende im Gebäudebereich aufs Spiel setzen.
Hemmnisse für Wohnungsunternehmen bei der Erzeugung von Strom beseitigen
Besonders positiv bewertet der GdW die Überlegungen, die Hemmnisse für Wohnungsunternehmen bei der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu beseitigen. Derzeit können Wohnungsunternehmen die Einspeisevergütung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für den Betrieb erneuerbarer Energieanlagen in vielen Fällen wegen gravierender steuerlicher Nachteile nicht nutzen und müssen daher auf die Nutzung erneuerbarer Energien im Sinne des EEG genauso verzichten wie auf die Lieferung von Strom aus KWK oder Fotovoltaik an Mieter.
„Die dezentrale Energieerzeugung im Gebäudebereich bietet große Chancen, um die Wohngebäude in Deutschland noch effizienter zu bewirtschaften. Deshalb darf die Wohnungswirtschaft hier nicht benachteiligt, sondern muss bei ihrem Engagement unterstützt werden“, so Gedaschko.
Zu begrüßen ist aus Sicht der Wohnungswirtschaft auch das Vorhaben, das Wohngeld um eine Klima-Komponente zu ergänzen. „Damit kann verhindert werden, dass Menschen, die staatliche Unterstützung beziehen, nach einer energetischen Sanierung ihrer Wohnung umziehen müssen, weil sie die höheren Kosten nicht mehr tragen können“, erklärt Gedaschko.
Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
Zusätzlich soll die energetische Gebäudesanierung steuerlich mit 1 Milliarde Euro pro Jahr gefördert werden. „Die Energiewende kostet Geld und kann nur funktionieren, wenn alle Gebäudeeigentümer auch mitmachen und angemessen dabei unterstützt werden“, sagt Gedaschko. Bund und Länder müssten hier zu einer Einigung kommen, um die Rahmenbedingungen für die Erreichung der Klimaschutzziele der Regierung zu verbessern.
Einige Punkte kommen aus Sicht der Wohnungswirtschaft aber weiterhin zu kurz: „Für eine erfolgreiche Energiewende muss endlich Mieterstrom mit Eigenstrom gleichgestellt werden“, forderte Gedaschko. Für den Eigenverbrauch von Strom, zum Beispiel durch eine Fotovoltaikanlage auf dem eigenen Hausdach, ist eine verminderte EEG-Umlage fällig. Mieter dagegen müssen die EEG-Umlage immer zahlen, auch wenn die Energie in dem Haus oder Quartier erzeugt wird, in dem sie wohnen. Sobald die entsprechende Anlage nicht ihnen gehört, stellt dies keinen begünstigten Eigenverbrauch dar. Die Wohnungswirtschaft fordert daher, dass der in Gebäuden und Quartieren erzeugte und direkt durch Mieter verbrauchte Strom mit dem Eigenverbrauch gleichgestellt wird.