Evo-Flat-Heizkonzept
Rund 20 Millionen Wohnungen in Deutschland erfüllen weder die Energieeinsparverordnung (EnEV) noch die EU-Energieeffizienzrichtlinie. Darüber hinaus verlangt die Novelle der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) von 2011 für die Trinkwassererwärmung in vermietetem Wohnraum regelmäßige Legionellenprüfungen. Beide Tatsachen zwingen Wohnungsbaugesellschaften zum Handeln.
Bereits vor fünf Jahren stellte die Deutsche Energieagentur (Dena) in einer Untersuchungen fest, dass Wärmedämmung von Fassade und Dach sowie neue Fenster und Türen den Energiebedarf eines Gebäudes um mehr als 80 Prozent senken können. Vorhandene Heizungsanlagen lassen sich bei derart verändertem Energiebedarf kaum noch wirtschaftlich betreiben. Neue Heizungsanlagen, das gilt für die Bestandssanierung wie für den Neubau, müssen zum Teil erneuerbare Energien nutzen und die verschärften Hygienevorschriften der TrinkwV 2011 erfüllen.
Das Evo-Flat-Heizkonzept mit Wohnungsstationen von Danfoss lässt sich mit allen verfügbaren Energiequellen betreiben, benötigt nur drei (Kaltwasser, Heizungs-Vorlauf und -Rücklauf) statt traditionell fünf Versorgungsleitungen (Trinkwarmwasser und Zirkulation entfallen) und sorgt für eine dezentrale, hygienisch sichere Trinkwassererwärmung in jeder Wohnung.
In einem Pufferspeicher wird die Wärme aus Solar- und Geothermie, Fernwärme, Wärmerückgewinnung oder traditionellen Wärmeerzeugern wie Öl-, Gas- oder Feststoffkesseln gesammelt und auf die Wohnungsstationen verteilt. Jede Wohnungsstation verfügt über eine integrierte Frischwasserstation, die das Trinkwasser nur bei Bedarf und ohne Speicher im Durchfluss erwärmt. Während Systeme zur zentralen Trinkwassererwärmung, die mit Speichern größer als 400 Liter oder Leitungsvolumina zwischen Trinkwassererwärmer und Zapfstellen größer als 3 Liter arbeiten, in vermietetem Wohnraum regelmäßige Legionellenprüfungen bestehen müssen, greift bei optimal geplanten Anlagen mit Wohnungsstationen die 3-Liter-Regel.
Beträgt der Leitungsinhalt zwischen Frischwassersystem der Wohnungsstation und allen Zapfstellen weniger als 3 Liter, so ist keine regelmäßige Legionellenprüfung erforderlich. Das bedeutet, bei einem Rohrdurchmesser von DN 10 kann die Rohrleitung 37 Meter, bei DN 25 nur 6 Meter lang sein.