Pumpen sind für rund 10 Prozent des weltweiten Energieverbrauchs verantwortlich. Zwei Drittel aller Betreiber haben allein im Bereich Gebäudemanagement noch veraltete Pumpentechnologie im Einsatz, die mehr Energie verbraucht als nötig. Um die Energiewende voranzutreiben, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) eine neue Fördermaßnahme ins Leben gerufen.
Mit der Förderung können sich gewerbliche und kommunale Betreiber einen Zuschuss von 30 Prozent auf die Nettokosten für den proaktiven Pumpentausch sichern.
Die Pumpenförderung im Überblick
„Die umweltfreundlichste Kilowattstunde ist die, die gar nicht erst erzeugt werden muss“, heißt es in der Initiative „Deutschland macht’s effizient“, des BMWI, die alle Menschen für die Themen Nachhaltigkeit und Energieeffizienz sensibilisieren soll. Gerade im proaktiven Pumpentausch sieht das BMWI große Potenziale für die Energiewende in Deutschland: So sollen in den kommenden Jahren allein durch den Austausch ineffizienter Pumpen im Gebäudebestand 1,8 Tonnen an CO2-Emissionen vermieden werden. Deshalb wird der vorgezogene Austausch von Heizungs- und Zirkulationspumpen sowie die Durchführung des hydraulischen Abgleichs seit dem 1. August 2016 staatlich gefördert: Auf Antrag erhalten private Hausbesitzer und Betreiber kommunaler und gewerblicher Gebäude einen Zuschuss von 30 Prozent auf den Netto-Betrag der Handwerkerrechnung. Gefördert werden sowohl die Anschaffungskosten der Hocheffizienzpumpe als auch die Installation durch einen SHK-Fachbetrieb. Pro geförderter Maßnahme werden Zuschüsse bis maximal 25.000 Euro gewährt.
Der proaktive Pumpentausch und die Durchführung des hydraulischen Abgleichs werden dabei als Maßnahmen gesehen, die auch separat voneinander förderfähig sind. Es ist also möglich, beispielsweise zuerst den proaktiven Pumpentausch an einer Heizungsanlage vornehmen zu lassen und dann ein halbes Jahr später den hydraulischen Abgleich. In diesem Fall ist es notwendig, für beide Maßnahmen auch separate Förderanträge zu stellen. Werden beide Maßnahmen gleichzeitig durchgeführt, reicht ein Antrag aus.
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Wir haben für unser Gebäude (zum Beispiel ein Hotel, Krankenhaus oder Industriegebäude) eigene Mitarbeiter, die den Einbau der förderfähigen Hocheffizienzpumpen durchführen. Können wir auch die Förderung beantragen, wenn der Einbau nicht von einem SHK-Fachbetrieb durchgeführt wurde?
In diesem speziellen Fall ist es laut Bafa möglich, einen Zuschuss auf die Materialkosten (also zum Beispiel die Kosten für die Hocheffizienzpumpe) zu beantragen. Dafür muss das Fachunternehmen dem Förderantrag als Beleg die Einkaufsrechnung (zum Beispiel die Rechnung des Fachgroßhandels) beifügen. Die Kosten des Arbeitsaufwands, die dem Fachunternehmer über seine eigene Firma entstehen, werden allerdings nicht anerkannt.
Ist ein Generalmieter, der nicht Eigentümer des Gebäudes, aber für die Instandhaltung sämtlicher Anlagen im Gebäude (also auch der Heizungsanlagen) verantwortlich ist, berechtigt, die Pumpenförderung zu beantragen?
Nein, antragsberechtigt ist nur der Eigentümer der Heizungsanlage.
Können auch Contractoren (die also Besitzer der Anlage, nicht aber des Gebäudes sind) die Pumpenförderung beantragen und direkt von ihr profitieren?
Ja, auch Contractoren sind berechtigt, eine Förderung zu beantragen. Wenn sowohl der Contractor als auch der Kunde einen Teil der Heizungsanlage besitzen, muss der Antragsteller auch der Rechnungsempfänger sein.
Mein Unternehmen/unsere Kommune baut gerade ein neues Verwaltungsgebäude. Kann ich die Pumpenförderung für die Installation der neuen Anlagen, in denen Hocheffizienzpumpen verbaut werden, beantragen?
Nein, das ist nicht möglich. Die Pumpenförderung kann nur für Modernisierung bestehender Heizungssysteme beantragt werden, die mindestens zwei Jahre alt sind.
Ist es nötig, unserer Hausverwaltung eine Vollmacht auszustellen, wenn diese für unsere Heizungsanlage den Förderantrag stellt?
Wenn ein Hausverwalter die Registrierung und Antragstellung für den eigentlichen Eigentümer übernimmt, ist keine Vollmacht notwendig. Der Antrag muss allerdings auf den Namen des Eigentümers gestellt und von diesem selbst unterschrieben werden. Auch die Rechnung muss dann entsprechend auf den Namen des Eigentümers ausgestellt werden.[/toggle]
Die Pumpenförderung kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragt werden: Vor Beginn der Maßnahme muss sich der Antragsteller dafür zunächst im Online-Portal des registrieren. Nach Abschluss der Baumaßnahmen hat er schließlich sechs Monate Zeit, die Pumpenförderung final zu beantragen – ebenfalls über das Bafa-Portal. Die Laufzeit der Pumpenförderung ist bis 2020 vorgesehen.
Geltungsrahmen und Kombinationsmöglichkeiten der Pumpenförderung
Die Pumpenförderung gilt für Umwälzund Warmwasserzirkulationspumpen, die Modernisierung von Kälte- und Klimaanlagen wird jedoch nicht gefördert. Zudem kann die Förderung nur für die Modernisierung bestehender Heizungssysteme beantragt werden, die mindestens zwei Jahre alt sind. Darüber hinaus gilt ein Kumulierungsverbot. Unternehmen und Kommunen, die die Förderung in Anspruch nehmen, können für dieselbe Maßnahme also keine weiteren Förderungen und staatliche Zuschüsse, wie zum Beispiel Steuerermäßigungen, beantragen. Eine Kombination mit ergänzenden Förderprogrammen ist jedoch problemlos möglich. Ein Beispiel sind die Bafa-Querschnittstechnologien. Diese Förderung bezuschusst sowohl den proaktiven Pumpentausch als auch den Neueinbau von Hocheffizienzpumpen außerhalb von Heiz- und Warmwasserzirkulationskreisläufen – zum Beispiel in Kälte- und Klimaanlagen.
Alle Informationen auf einem Blick
Wilo stellt online alle Informationen rund um die neue Fördermaßnahme auf einem Blick bereit. Das Team von Wilo-Energy Solutions bietet zudem kompetente Beratung speziell für kommunale und gewerbliche Betreiber rund um den proaktiven Pumpentausch an.
www.pumpenförderung.de
www.wilo.de/wes