Im Dezember ist der Entwurf der VdS-Richtlinien 6003:2025-01 „Brandschutztechnische Anforderungen an IT-Räume und Rechenzentren“ erschienen. Bis Ende Februar besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Der Richtlinienentwurf wurde vor dem Hintergrund lückenhafter und veralteter Anforderungen an den Schutz von IT-Räumen und Rechenzentren entwickelt und repräsentiert den aktuellen Stand der Technik. Insbesondere klare Regelungen für Kalt- und Warmgangeinhausungen sind erforderlich, auch um Diskussionen zwischen Betreibern, und den zuständigen Stellen vorzubeugen.
Weitere Themen sind unter anderem die Herausforderung der Lokalisierung eines Ereignisses, der Einfluss von Lüftungsanlage auf die Detektion und die Verteilung des Löschmittels, sowie der Einfluss von (ausgelösten) Löschanlagen auf die IT-Technik.
Die VdS-Richtlinien 6003 gelten für die Überwachung durch Brandmeldeanlagen und den Schutz durch Feuerlöschanlagen (FLA) von IT-Räumen und Rechenzentren und den zugehörigen Peripherieräumen. Die Anforderungen dieser Richtlinien gelten zusätzlich zu den Richtlinien für Planung und Einbau der beteiligten Anlagenformen. Die Richtlinien VdS 6003 gelten nicht für Kleinlöschanlagen, In-Rack Löschanlagen und CO2-Feuerlöschanlagen.
Bis zum 28. Februar 2025 besteht die Möglichkeit, im Konsultationsverfahren zum Entwurf eine Stellungnahme abzugeben.