Warum eine eigentlich gute Idee – Gebäudetyp E – mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Kopfgeburt bleiben wird.
Eigentlich eine gute Idee der Architekten – Gebäudetyp E – ein bißchen nach dem Motto „Weniger ist mehr“ oder „Perfekt ist erst, wenn man statt nichts mehr hinzufügen, nichts mehr wegnehmen kann“, dies scheint ein vielversprechender Lösungsansatz hin zum kostengünstigeren und dennoch qualitätvollen Bauens zu sein, obwohl wir uns anscheinend vergaloppiert haben mit immer ausufernderen Komfortstandards hinsichtlich des Schallschutzes, energetischen Anforderungen, Ansprüche an die Innenraumluft, ja sogar manche Brandschutzanforderung ist wohl bei allem Verständnis für berechtigtes Schutzinteresse, mittlerweile übertrieben anspruchsvoll und daher nur aufwendig zu erfüllen. Dabei soll weder der Standard der Statik noch des Brandschutzes gesenkt werden, vielmehr liegenbei vielen Komfortfragen die eigentlichen Kosteneinsparpotentiale.
Um die Ziele zu erreichen, die ein abweichen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik und damit einen aktuell rechtsunsicheren Zustand bedeutet, hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ herausgegeben. Gleichzeitig soll eine Anpassung des Vertragsrechts durch das Bundesjustizministerium die geplanten Abweichungen und Standardabsenkungen rechtlich absichern. Schön gedacht auf Bundesebene – und mit dem Referentenentwurf vom 11.07.2024 hat das Bundesjustizministerium auch einen großen Schritt nach vorne gemacht, was Lob auch von der Architektenschaft einbrachte.
Bleibt die Frage, wann wird es als Gesetz die parlamentarischen Hürden nehmen, wann und ob der Bundesrat dem zustimmen wird , schließlich obliegt das Regelwerk des Bauens ja den Ländern und damit der (Landes-)Bauministerkonferenz, ja und da sitzen sicher wieder auf den Arbeitsebenen hier und da die üblichen Bedenkenträger. Verwaltungsfachleute, die in Zeitlupe Veränderungen umsetzen trotz gemeinsamen Willens und Vorgaben „von oben“. Dann ist da noch die Genehmigungsebene bei den Baubehörden von Stadt- und Kreisbauämtern. Spätestens da könnte der Gebäudetyp E von „Einfach“ zu „Ewig dauern“ mutieren – eine stetige Erfahrung, wenn man die bundesweite Umsetzung der Musterverwaltungsvorschriften, Erleichterungen durch die Musterholzbaurichtlinie, Anwendung von Erkenntnissen aus Wissenschaft und Bauforschung oder gar das Umsetzen von Justizurteilen beim Komfortthema „Innenraumlufthygiene“ betrachtet, kann man nicht nur den Kopf schütteln, sondern man weiß eigentlich schon, dass das Warten auf Gebäudetyp E wieder einmal ewig dauern wird.
Wann hört das auf, wann wird innovatives, kostengünstiges Bauen auch ohne Fördertöpfe wieder möglich sein? Einfachere Standards bei Einhaltung der Schutzziele, serielle und modular vorgefertigte Bauweisen, Verwendung überwiegend nachwachsender Rohstoffe, Gewerke übergreifende Ausschreibungen und Vergaben, exakte integrierte Planungsleistungen, alles machbar und dann noch der Gebäudetyp E – Bauen könnte so einfach sein – ist es aber aktuell und wahrscheinlich auf längere Sicht leider nicht. Solange keiner den Mut hat, Veränderungen anzuordnen und die Umsetzung zu überprüfen und Sanktionen bei Umsetzungsverweigerung durchzuführen, bleibt es bei „gut gemeint“!
Foto: Ahmed Al Samarraie, Leiter Hauptstadtbüro Deutscher Holzfertigbau-Verband e.V. © DHV