Techem Umfrage zum Gebäudeenergiegesetz: Mehrheit der Vermietenden wünscht sich intensivere Aufklärung
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt als wichtiger Baustein der Energiewende, allerdings fühlt sich ein Großteil der Vermietenden in Deutschland darüber nicht ausreichend informiert und bei der Umsetzung der Vorgaben unterstützt. Dies zeigt eine aktuelle Befragung des Energiedienstleisters Techem unter privaten Vermietenden und Geschäftskunden, also gewerblich Vermietenden oder Verwaltenden. Die zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude stoßen auf Kritik, da sie mit hohen Kosten für Vermietende und Mietende verbunden sind. Zudem erschweren bürokratische Hürden und der Mangel an Fachkräften die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen. Im Ergebnis bewerten nur 38 % der befragten privaten Vermietenden und 24 % der Geschäftskunden das GEG positiv.
Regelung zum Heizungstausch als gerecht angesehen
Die Befragungsergebnisse legen offen, dass mehr als zwei Drittel der privaten Vermietenden und Geschäftskunden kein umfassendes Verständnis des GEG haben (67 % bzw. 69 %). Das hohe Interesse an weiterführenden Informationen (60 % der privaten Vermietenden und 64 % der Geschäftskunden) unterstreicht die Notwendigkeit einer intensiveren Aufklärung zum GEG. Gleichzeitig wird die Regelung zum Heizungsaustausch befürwortet: 63 % der privaten Vermietenden und 59 % der Geschäftskunden finden es gerecht, dass bestehende Heizungsanlagen bis Ende 2044 mit bis zu 100 % fossilem Erdgas oder Heizöl betrieben werden dürfen. Die Begrenzung der Modernisierungsumlage auf 50 Cent pro Quadratmeter und Monat, für eine Laufzeit von 6 Jahren, bei einem Heizungsaustausch nach den Vorgaben des GEG wird dagegen nur von 23 % bzw. 26 % als gerecht angesehen.
GEG als finanzielle Herausforderung mit bürokratischen Hürden
Knapp drei Viertel der privaten Vermietenden und zwei Drittel der Geschäftskunden (74 % bzw. 65 %) geben an, dass das GEG eine signifikante finanzielle Belastung für sie darstellt. Die Befragten sind sich einig (84 % bzw. 78 %), dass das GEG zu steigenden Baukosten und höheren Mieten führen wird. Ebenfalls werden mehrheitlich bürokratische Hürden als Hemmnis bei der Umsetzung des GEG (68 % bzw. 61 %) und das GEG insgesamt als zu kompliziert wahrgenommen (66 % bzw. 62 %). Uneinigkeit besteht darin, ob das GEG zur Erreichung der Klimaschutzziele beiträgt: Nur 42 % bzw. 39 % stimmen dieser Aussage zu.
Unsicherheit über finanzielle Entlastungen durch die Politik
Die Mehrheit der privaten Vermietenden (57 %) ist sich unsicher, ob sie die Regelungen trotz der Fördermöglichkeiten umsetzen können – dagegen hat nur jeder dritte Geschäftskunde (34 %) diese Unsicherheit. Zudem bezweifelt die Mehrheit der Befragten (64 % bzw. 61 %), ob seitens der Politik eine finanzielle Unterstützung der zugesagten Grundförderung erfolgen wird. Dass die Grundförderung nicht auf die Miete umgelegt werden darf, empfinden 52 % der privaten Vermietenden und 34 % der Geschäftskunden dabei als ungerecht. Matthias Hartmann, CEO von Techem, betont die Berücksichtigung der Interessen der Vermietenden im Gebäudeenergiegesetz: „Die finanzielle Belastung und die bürokratischen Hürden stellen insbesondere für private Vermietende eine Herausforderung dar und erschweren damit die erfolgreiche Umsetzung der neuen Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes. Ziel muss es sein, eine Balance zu finden, die die Energiewende vorantreibt, ohne diejenigen zu überfordern, die direkt oder indirekt von den Neuerungen betroffen sind. Unsere Lösungen, wie der CO₂-Kosten-Rechner, unterstützen dabei auch die Vermietenden, die funktionstüchtige fossile Heizungen gesetzeskonform weiterhin betreiben möchten. Dieser ermöglicht eine individuelle Prognose der finanziellen Auswirkungen der CO₂-Abgabe auf die Immobilie und schafft so die Grundlage für smarte Investitionsentscheidungen.“
Wärmepumpen liegen bei künftigem Heizungstausch vorne
Gleichzeitig geht aus der Umfrage hervor: Wer an einen künftigen Heizungstausch denkt, denkt meist an eine Wärmepumpe. Sowohl Geschäftskunden (55 %) als auch privat Vermietende (52 %) gaben an, sie berücksichtigen zu wollen – potenziell auch in Kombination mit Solarthermie oder einer Gas- oder Biomasseheizung. Nur ein möglicher Nah- oder Fernwärmeanschluss (62 %) war bei den Geschäftskunden noch beliebter. Hier leisten Unternehmen wie Techem einen wichtigen Beitrag. So bieten diese nicht nur den Austausch veralteter oder falsch dimensionierter Anlagen an, sondern übernehmen auch die Planung sowie Installation moderner, umweltfreundlicher Heizungssysteme und tragen die damit verbundenen Investitionskosten. Matthias Hartmann, CEO von Techem, betont: „Insbesondere Wärmepumpen kommt bei der Energiewende eine Schlüsselrolle zu. Wie die jüngste Verbrauchskennwerte-Studie von Techem zeigt, sind die Heizungsanlagen des Gebäudebestandes von Mehrfamilienhäusern in Deutschland, der derzeit mit Heizkörpern beheizt wird, bereits zur Hälfte oder sogar zu 90 % (nach Heizkörpertausch) für den Einsatz von Wärmepumpen geeignet. Es ist essenziell, dass wir die Möglichkeiten der grünen Heiztechnologien voll ausschöpfen, um den Übergang zu nachhaltigeren Energien zu beschleunigen und unsere Kunden dabei unterstützen, sowohl umweltfreundlich als auch wirtschaftlich zu heizen.“
Fachkräftemangel und bürokratische Hürden erschweren Umsetzung
Neben finanziellen Belastungen erschwert aus Sicht der Vermietenden auch der Fachkräftemangel die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen – insbesondere Geschäftskunden (47 %) sind darüber besorgt. Auch bürokratische Hürden werden von beiden Gruppen (38 % der privaten Vermietenden bzw. 45 % der Geschäftskunden) als weiteres wesentliches Hindernis für die effektive Implementierung des GEG genannt.
Über die Befragung
Die vorliegende Umfrage wurde im Februar 2024 online durchgeführt. Dabei wurden 375 private Vermietende und 74 Geschäftskunden (gewerbliche Vermietende + Verwaltende) mittels einer quantitativen Befragung zu ihren Einstellungen in Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz befragt. Sowohl die Grundgesamtheit der privaten Vermietenden als auch der Geschäftskunden wurde dabei entlang spezifischer Kriterien definiert.